[Fördermittel-Information vom 12. Juni 2018] Der Verband der Chemischen Industrie empfiehlt in seinem Positionspapier „Forschung und Innovationen im Mittelstand der Chemieindustrie stärken“ eine Ausweitung der KMU-Definition auf den echten Mittelstand.
Die EU-Kommission hat mit ihrer Empfehlung 2003/361/EG in 2003 die Definition von Kleinstunternehmen sowie kleinen und mittleren Unternehmen festgelegt (sog. KMU-Definition). Abhängig von Schwellenwerten für die Anzahl der Mitarbeiter, des Jahresumsatzes und der Bilanzsumme wird von der Europäischen Union ein Unternehmen als Kleinstunternehmen, kleines Unternehmen oder mittleres Unternehmen betrachtet; bei den Schwellenwerten sind ggfs. zusätzlich Unternehmensverflechtungen zu berücksichtigen. Ein Unternehmen wird als „Kleinstunternehmen“ angesehen, wenn es weniger als 10 Beschäftigte hat und sich die Umsatzerlöse oder die Bilanzsumme auf bis zu 2 Mio. € beläuft. Für ein „kleines Unternehmen“ gelten die Schwellenwerte von weniger als 50 Mitarbeitern und Umsatzerlöse oder eine Bilanzsumme von bis zu 10 Mio. €. Ein „mittleres Unternehmen“ hat lt. der EU-Kommission weniger als 250 Mitarbeiter und Umsatzerlöse von bis zu 50 Mio. € oder eine Bilanzsumme von bis zu 43 Mio. €. Unternehmen, die diese vorgenannten Grenzen überschreiten, werden als Mid Caps bzw. Großunternehmen bezeichnet.
Der Verband der Chemischen Industrie e.V. (VCI) vertritt die Interessen der chemischen und pharmazeutischen Unternehmen für einen attraktiven Industriestandort Deutschland. Mit Ihrem Positionspapier „Forschung und Innovationen im Mittelstand der Chemieindustrie stärken“ empfiehlt der VCI für eine Stärkung der Innovationsaktivitäten in der produzierenden und weiterverarbeitenden Industrie eine stufenweise Ausweitung der KMU-Definition auf den „echten“ Mittelstand und somit auf Unternehmen mit bis zu 1.000 und 2.000 und schließlich bis zu 3.000 Mitarbeitern. Damit würden die mittelständischen Unternehmen in den Größenbereich der sog. Mid Cap-Unternehmen fallen, welche im Rahmen der EU-Investitionsoffensive gefördert werden sollen („Juncker-Plan“). Ferner sollte die Definition der förderfähigen Unternehmen keine Größenbeschränkungen zum Umsatz enthalten. Ggfs. sollte der förderfähige Umsatz an die Mitarbeitergröße angepasst werden, bspw. bis auf eine Grenze von 100, 200 oder 300 Mio. € pro Jahr.
Begründet wird die Empfehlung zur Ausweitung der KMU-Kriterien damit, dass insbesondere Unternehmen, die in größeren Konzernstrukturen eingeflochten sind und in vielen mittelständisch geprägten Kooperationen systemführend agieren, Schwierigkeiten haben, sich an den Förderprogrammen zu beteiligen.

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