[Fördermittel-Information vom 26. Juni 2018] Die Zinsen steigen, die Zinsen steigen nicht. Spätestens seit Herbst letzten Jahres ist unverkennbar, dass die Swap-Sätze für langfristige Finanzierungen zulegen. Lag der Tiefpunkt im Sommer 2016 bei nahe null, waren wir Anfang Juni wieder bei etwa 60 Basispunkten für einen Siebenjahres-SWAP und sind damit wieder beim Niveau von Mitte 2015 angelangt, auch wenn sich der Dreimonats-Euribor dank der Niedrigzinspolitik der EZB unverändert im negativen Bereich bewegt. Die Märkte erwarten offensichtlich eine mittelfristige Zinsanpassung, auch wenn sich dies in den kurzfristigen Euribor-Sätzen noch nicht niederschlägt.

Das ist zunächst eine positive Entwicklung für alle Förderbanker: Endlich gewinnen wesentliche Elemente des Förderkredits sukzessive wieder an Relevanz: die Zinsvergünstigung und die Zinssicherung. Es war in den letzten Jahren nicht einfach, die mittelständische Klientel von der Aufnahme von Förderkrediten zu überzeugen, wenn zeitweise vergleichbare Strukturen auf dem Kapitalmarkt im Zweifel günstiger zu haben waren als bei den Förderbanken, nur ohne den entsprechenden Mehraufwand. Trotzdem ist das Geschäft bei der KfW-Mittelstandsbank nicht eingebrochen, sondern hat sich im aktuellen Kalenderjahr sogar erhöht. Woran mag das liegen?

Im Wesentlichen dürften dafür drei Aspekte verantwortlich sein: Einerseits mag es viele Wiederholungstäter geben, für die der Förderkredit Teil der Finanzierungsstrategie des Unternehmens ist und die auch kleinere Zinsdifferenzen akzeptieren. Zum Zweiten haben viele Durchleitungsbanken Margenverzicht geübt. Teilweise sind Förderkredite mit zehnjähriger Laufzeit zu Konditionen vergeben worden, die weder eine mögliche und zunehmend wahrscheinliche Konjunktureintrübung berücksichtigen noch die absehbaren regulatorischen Zusatzbelastungen aus Basel IV – gemeint ist hier insbesondere die strukturelle Liquiditätsquote NSFR – und so absehbar in den Fokus der Kostenoptimierer geraten dürften.

Ein dritter, positiver Aspekt ist, dass die KfW mit Unterstützung des Bundes, namentlich des BMWi, für ausgewählte Vorhaben Programme eingeführt hat, die in Verbindung mit einem langfristigen Förderkredit Tilgungszuschüsse ermöglichen. Diese Programme erlassen dem Darlehensnehmer nach programmgemäßer Umsetzung seines förderwürdigen Vorhabens einen Teil seiner Darlehensschuld und bieten im Einzelfall bei vergleichsweise geringem Aufwand einen attraktiven Zuschuss.

Die, wie eingangs erwähnt, seit Herbst 2017 anziehenden Zinsen waren für viele mittelständische Unternehmen Anlass, sich die Konditionen in Form festverzinslicher, zinsvergünstigter und langlaufender Förderdarlehen zu sichern, und bescherten der KfW im letzten Quartal 2017 und vor allem im ersten Quartal 2018 eine hohe Nachfrage. Die Förderbank zog die Konditionen infolgedessen zum Teil kräftig an. Insbesondere betraf dies den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit, der aufgrund der immensen Nachfrage zeitweise de facto ausgesetzt war. Anfang Juni hat die KfW die Förderbedingungen angepasst. Dabei handelt es sich um vorübergehende Maßnahmen zur Nachfragesteuerung. Mit nachhaltig modifizierten Förderbedingungen kann voraussichtlich erst im 1. Quartal 2019 gerechnet werden. Die Erwartungen sind hoch. Schließlich wird dem deutschen Mittelstand ein unverändert hoher Nachholbedarf in puncto Digitalisierung konstatiert. Aus diesem Grund plant auch die NRW.Bank noch in diesem Jahr ein neues Förderprogramm in dieser Kategorie.

Was steht für dieses Jahr außerdem an? Aktuell verzögert die verspätet erfolgte Regierungsbildung in Berlin wichtige Anpassungen. Denn da es noch keinen verabschiedeten Bundeshaushalt gibt, bleiben die entsprechenden Fördertöpfe vorerst leer. Diverse Programme – insbesondere die, die aus Mitteln des Bundes refinanziert werden – sind derzeit ausgeschöpft. Zusagen sind entweder gar nicht oder nur begrenzt möglich. Darunter leiden die Projekte, weil Investoren zeitlichen Rahmenbedingungen unterliegen. So kommt es, dass im Zweifel durchaus förderwürdige und -fähige Projekte leer ausgehen. Der Haushaltsbeschluss des Bundes wird für diesen Sommer erwartet, ein konkretes Datum gibt es bislang nicht.

Nicht nur bestehende, sondern auch geplante Maßnahmen sind betroffen. Rufe der Industrie zur Jahreswende 2017/18 nach „mehr Subventionen für den Klimaschutz“, um die von 2020 auf 2030 bzw. 2050 vertagten Klimaziele erfüllen zu können, finden offenbar Gehör. In Förderkreisen wird ein Industrieprogramm diskutiert, das Investitionen in CO2-emissionsreduzierende Produktionstechnik im weiteren Sinn auch mit Zuschüssen fördern und insgesamt die sich derzeit auf diverse Anlaufstellen verteilende, jedoch durchgängig vom BMWi gesponserte Energieeffizienzförderung erweitern und vereinfachen soll. Für ein anderes, heißdiskutiertes Thema hingegen scheint es bislang noch keinen nennenswerten Lösungsansatz in der Förderlandschaft zu geben. Obwohl Umweltschützer die Schadstoffbelastung unserer Innenstädte durch rußende Dieselfahrzeuge monieren und die EU sogar mit Klage droht; die Verkehrswende ist bislang förderseitig noch kein dominierendes Thema. Die wenigen und meist speziellen Programme für E-Mobility sind mehr oder weniger ausgelaufen, neue aktuell noch nicht absehbar.

Um die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit Deutschlands zu sichern, sind Investitionen dringend erforderlich. Verkehrswende und Digitalisierung zählen zu den zentralen Herausforderungen und sind mit großen Veränderungen für die gesamte Volkswirtschaft verbunden, bieten aber auch Chancen. Damit einhergehende Effizienz- und Produktivitätsgewinne können wichtige Impulse liefern und helfen, neue Märkte zu erschließen.

Quelle: Börsen-Zeitung vom 26.06.2018, Nr. 119, S. B10