[Fördermittel-Information vom 2. Januar 2020]
Kurz vor Weihnachten hat der Bundesrat das überarbeitete Klimaschutzprogramm 2030 beschlossen. Das umfangreiche Maßnahmenpaket soll entscheidend dazu beitragen, die CO2-Emissionen in Deutschland bis 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zum Basisjahr 1990 zu mindern und bis 2050 das Ziel der Treibhausgasneutralität zu erreichen. Den verbindlichen Rahmen bildet das Klimaschutzgesetz, mit dem die Bundesregierung als erste Regierung weltweit die jährlichen Etappenziele für Verkehr, Energiewirtschaft, Gebäude, Landwirtschaft und Industrie festschreibt. Einen wesentlichen Beitrag muss dabei die Industrie leisten.
Wichtiges Element im Klimaschutzprogramm: „Mit Förderung zum Klimaschützen motivieren“
Unternehmen, die ihre geplanten Investitionen besonders energieeffizient gestalten, können Fördermittel aus dem bereits seit Januar 2019 laufenden Investitionsprogramm „Bundesförderung für Energieeffizienz in der Wirtschaft“ beantragen. Die KfW Bankengruppe (KfW) offeriert seit nunmehr einem Jahr zinssubventionierte Kredite in Verbindung mit attraktiven Tilgungszuschüssen von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten und max. 10 Mio. € pro Vorhaben. Parallel besteht für Energieeffizienz-Investoren die Möglichkeit, einen „reinen“ Zuschuss beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu beantragen.
In Abgrenzung zur klassischen Zuschussförderung können Unternehmen mit besonders ambitionierten und komplexen Energieeinsparprojekten nicht rückzahlbare Investitionszuschüsse von bis zu 50 % ihrer energieeffizienzbezogenen Kosten bzw. max. 5 Mio. € pro Vorhaben im Rahmen von wettbewerblichen Ausschreibungen generieren. Der „Förderwettbewerb Energieeffizienz“ ist ebenfalls Teil des umfassenden technologie- und branchenoffenen BMWi-Förderpakets für Investitionen in Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft und Teil der Förderstrategie des BMWi.
Der Förderwettbewerb Energieeffizienz im Überblick:
- Alle Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, einschließlich wirtschaftlich tätiger kommunaler Betriebe, sind antragsberechtigt
- Investitionsstandort ist Deutschland
- Gefördert werden neue hocheffiziente Technologien sowie der Ausbau Erneuerbarer Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme
- Dazu zählen Investitionen in Modernisierungen, vorzeitigen Ersatz von Anlagen, Verfahren, Technologien oder Prozessen oder die Erweiterung um neue energieeffiziente Komponenten
- Gefördert werden einzelne oder mehrere Maßnahmen in einem Unternehmen, auch an mehreren Standorten
- Der Antrag umfasst die Erstellung eines Einsparkonzepts durch einen externen, zertifizierten Energieberater oder unternehmensintern bei Zertifizierung nach DIN ISO 50001 bzw. EMAS
- Zuschussrelevant sind vom Antragsteller individuell festlegbar bis zu 50 % der förderfähigen Kosten mit einer maximalen Fördersumme von 5 Mio. € pro Vorhaben
- Die energiekostenbezogene Amortisationszeit beträgt mindestens 4 Jahre, die maximale Umsetzungsdauer 3 Jahre und die geplante Nutzungsdauer mindestens 3 Jahre
- Die Fördereffizienz ist für das Ranking entscheidend, d.h. die Höhe der jährlichen CO2-Einsparung pro Förder-Euro
- Der Projektträger, die VDI/VDE Innovation + Technik GmbH, informiert spätestens 6 Wochen nach dem jeweiligen Stichtag einer Wettbewerbsrunde über das Ergebnis der Bewertung
- Zugelassene, jedoch nicht berücksichtigte Vorhaben können in einer späteren Wettbewerbsrunde erneut eingereicht werden
- Der Projektstart darf erst nach Bewilligung erfolgen
- Aufgrund der allgemeinen und nicht selektiven Ausgestaltung des Förderkonzepts (akteurs-, sektor- und technologieoffen) enthält der Förderwettbewerb unter Beachtung des Kumulierungsverbots keine staatlichen Beihilfen
Sie haben bereits eine Projektidee, mit der Sie aktiv mit CO2-Einsparungen zu einer künftigen Klimaneutralität beitragen können?
Eine gute Gelegenheit, mit der IKB Deutsche Industriebank AG das Gespräch zu suchen. Die IKB verfügt über eine fundierte Expertise bei der Vermittlung von Energieeffizienz-Zuschüssen und steht Ihnen beginnend bei der Auswahl des geeigneten Förderprodukts bis hin zur erfolgreichen Antragstellung und Umsetzungsbegleitung professionell, engagiert und verlässlich zur Seite.
Michaela Stolzenberg ist als Direktorin im Fördermittel-Team der IKB tätig. Sie berät Unternehmen branchenunabhängig zu individuellen Finanzierungsalternativen unter Einbindung von öffentlichen Fördermittel-Krediten und Zuschüssen. Vor ihrem Eintritt in die IKB im Jahr 2010 betreute die zertifizierte Fördermittelberaterin (VÖB®) im Branchenteam einer international tätigen Investmentbank Energieversorger, Infrastrukturdienstleister, Stadtwerke und Unternehmen der Öffentlichen Hand. Frau Stolzenberg verfasst Beiträge zu aktuellen Entwicklungen der Förderprogramm-Landschaft in Deutschland.
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