[Fördermittel- & Kredit-Information vom 26. März 2020]

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier verkündete am Montag in einer Pressemitteilung seines Ministeriums: „Es kommt jetzt darauf an, den Unternehmen schnell und unbürokratisch zu helfen. Eine wichtige Säule ist der Zugang zu Liquidität. Die verbesserten Förderbedingungen im KfW-Sonderprogramm 2020 sind hier eine wichtige Stütze für die Wirtschaft. Anträge werden schnell und unbürokratisch abgewickelt. Die Auszahlung erfolgt schnellstmöglich, denn wir wissen, dass für viele Unternehmen jede Woche zählt.“

Und der KfW-Vorstandsvorsitzende Dr. Günther Bräunig fügte hinzu: „Die Banken und die KfW haben sich intensiv auf den heutigen Tag vorbereitet. Noch nie haben wir ein Programm so schnell startklar bekommen. Der Bund übernimmt fast vollständig die Haftung und die Kreditmargen sind extrem niedrig.“

Am 23. März 2020 ist das neue KfW-Sonderprogramm 2020 (Corona-Hilfe) an den Start gegangen. Die Mittel stehen sowohl kleinen, mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen unbegrenzt zur Verfügung. Die Kreditbedingungen wurden am letzten Wochenende nochmals überarbeitet und an die aktuell angespannte Lage angepasst. Die verbesserten Bedingungen werden durch die kürzlich verabschiedete „Temporary Framework“ der Europäischen Kommission zum Beihilferecht ermöglicht.

Das KfW-Sonderprogramm wird über die bestehenden Programme „KfW-Unternehmerkredit“ und „ERP-Gründerkredit – Universell“ umgesetzt. Daneben ist auch eine Risikobeteiligung der KfW über das neue Programm „Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung“ möglich.

In den ersten beiden Tagen sind laut Reuters Anträge für Corona-Notfallkredite im Gesamtvolumen von fast zwei Milliarden Euro bei der KfW eingegangen.

Verbesserte Bedingungen im KfW-Unternehmerkredit und im ERP-Gründerkredit – Universell

Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die, bedingt durch die Corona-Krise, vorübergehend Finanzierungsschwierigkeiten haben.

Der Kredithöchstbetrag beträgt 1 Mrd. € je Unternehmensgruppe und ist begrenzt auf

  • 25 % des Jahresumsatzes im Jahr 2019 oder
  • den aktuellen Liquiditätsbedarf des Antragstellers für die nächsten 12 Monate bei großen Unternehmen bzw. für die nächsten 18 Monate bei KMU
  • das Doppelte der Lohnkosten des Antragstellers im Jahr 2019

Der Kredithöchstbetrag darf bei Kreditbeträgen über 25 Mio. € 50 % der Gesamtverschuldung nicht überschreiten. Finanziert werden können Investitionen und Betriebsmittel mit einer Laufzeit bis zu 5 Jahren, bei einem tilgungsfreien Anlaufjahr. In der Betriebsmittelvariante ist außerdem ein endfälliges Darlehen mit bis zu 2 Jahren Laufzeit möglich. Die KfW bietet großen Unternehmen eine 80 %ige Risikoübernahme bzw. Haftungsfreistellung an. KMU profitieren sogar von einer 90 %igen Risikoentlastung. Dabei sind die Haftungsfreistellungen durch eine vollumfängliche Bundesgarantie gedeckt.

Neu: Direktbeteiligung für Konsortialfinanzierung

Im Rahmen dieses Förderprogramms bietet die KfW künftig Risikoübernahmen bis zu 80 % des
Kreditvolumens an, der Betrag darf aber 50 % der Risiken der Gesamtverschuldung nicht überschreiten. Die KfW beteiligt sich als Konsorte an Konsortialfinanzierungen mit einer Laufzeit bis zu 6 Jahren. Die Mittel können sowohl für Investitionen als auch für Betriebsmittel verwendet werden. Die Beteiligung erfolgt zu Marktkonditionen, d. h. die KfW beteiligt sich hierbei in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken. Allerdings ist dieses Programm bis zum 31.Dezember 2020 befristet.

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