[Healthcare, Pharma, Chemicals-Information vom 19. Dezember 2019]
Digitale Lösungen finden zunehmend Einsatzmöglichkeiten entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Pharmaunternehmen: In Forschung und Entwicklung werden menschliche Stoffwechselwege simuliert, um die Wirkung von Medikamenten auf den menschlichen Organismus zu testen. Künstliche Intelligenz und Algorithmen analysieren vorhandene Daten aus klinischen Studien. Arzneimittelsicherheitssysteme führen eine Echtheitsprüfung von Arzneimitteln für Apotheken innerhalb von Millisekunden durch. Darüber hinaus bietet auch die Nutzung von Patientendaten vielfache Potenziale. Bei einer Befragung nach sinnvollen Messwerten für Digital Health-Technologien gaben 72 % der Pharmaunternehmen an, eine Überwachung der Medikation sei zielführend. Daneben sind Aktivitäts- (67 %), Herzfrequenz- (59 %) und Blutdruckdaten (54 %) von Probanden hilfreich für Pharmaunternehmen. Die Nutzung dieser Daten ermöglicht den Firmen etwa die Dosierung von Arzneimitteln individuell an die Patientenbedürfnisse anzupassen. Mit Hilfe der gewonnenen Daten lassen sich ungewollte Nebenwirkungen überwachen und laufend in den Verbesserungsprozess der Medikamente einbeziehen. Der Zeitaufwand für die Entwicklung eines neuen Medikaments kann durch die größere Menge verfügbarer Daten erheblich verkürzt werden.
Digitale-Versorgungs-Gesetz regelt Zugriff auf Gesundheitsdaten
In Deutschland gibt es zahlreiche gesetzliche Regularien, die Pharmaunternehmen beachten müssen, um Patientendaten analysieren zu können. Aktuell hat der Bundestag am 7. November 2019 das „Digitale-Versorgungs-Gesetz“ (DVG) beschlossen. Das Gesetz regelt die Verschreibungsmöglichkeit von Gesundheits-Apps, Nutzungsmöglichkeiten von Videosprechstunden und den Zugriff auf digitale Angebote wie die elektronische Patientenakte.
Forschungsdatenzentren bereiten die Gesundheitsdaten auf und machen sie den Nutzungsberechtigten zugänglich. Nutzungsberechtigt sind neben Krankenkassen auch Hochschulen und Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben. Auch der Verband der Forschenden Arzneimittelhersteller e.V. (vfa) fordert, die Daten seinen Mitgliedsunternehmen zugänglich zu machen, um sie im Patienteninteresse zu verwenden. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) erhebt Anspruch auf Datensouveränität der Verbraucher, sodass diese die eigenen Daten selektiv zu Forschungszwecken zur Verfügung stellen können. Sicherlich ist das Thema Datenschutz in diesem Zusammenhang noch nicht abschließend geklärt. Gemeinsames Ziel ist allerdings, Gesundheitsforschung zu ermöglichen und insbesondere Erkenntnisse für Patienten – vor allem mit chronischen Krankheiten – zu gewinnen.
Claudia Klein ist Prokuristin in der Industriegruppe Healthcare, Pharma & Chemicals der IKB. Sie ist involviert in Finanzierungs- und Corporate Finance-Transaktionen der Bank. Neben dem Master of Science an der FOM Hochschule für Oekonomie & Management hat sie ihre ersten fünf Berufsjahre bei einer Sparkasse und in einer Unternehmensberatung absolviert, bevor sie 2019 zur IKB stieß.
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