[Fördermittel-Information vom 8. Januar 2018] Das Förderprogramm NRW.Bank. Pflege und Betreuung bietet privaten, öffentlichen und gemeinnützigen Pflegeheimbetreibern zinssubventionierte langfristige Darlehen zur Finanzierung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung an.
Ausgelöst durch die Reform im Pflegemarkt auf Bundes- und Landesebene und damit verbundenen verschärften baulichen Anforderungen, ist die Nachfrage nach Fördermitteln der NRW. Bank für Immobilien -und Einrichtungsinvestitionen im letzten Jahr stark gestiegen.
Diese Entwicklung erforderte eine neue Refinanzierung, die die NRW.Bank seit November 2017 zur Verfügung stellt, die jedoch veränderte Programmbedingungen zur Folge hat: Für nicht abgerufene Mittel wird ein Monat nach Refinanzierungszusage eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat eingeführt. Zudem ist wieder eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger außerplanmäßiger Tilgung zu entrichten bzw. eine Nichtabnahmeentschädigung bei Verzicht auf den zugesagten Förderbetrag. Alle weiteren Programmbedingungen sind gleichgeblieben.
Jens Fröhlich ist Leiter Fördermittel & Exportfinanzierung und zusammen mit seinem Team verantwortlich für die Akquisition und Umsetzung von Kundenprojekten in den entsprechenden Bereichen und hält den Kontakt zu allen hierfür relevanten öffentlichen Stellen. Er studierte Volkswirtschaft in Duisburg und Soka (Japan) sowie Rechtswissenschaften in Münster. Seine ersten Berufsjahre absolvierte er in auf den Mittelstand ausgerichteten Beratungsunternehmen, bevor er 2000 zur IKB stieß. Er schreibt zu aktuellen Themen, die relevant für die Förderpolitik, Förderkredite und Zuschussförderung sowie die Exportfinanzierung des deutschen Mittelstands sind.
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