[Fördermittel-Information vom 8. Januar 2018] Das Förderprogramm NRW.Bank. Pflege und Betreuung bietet privaten, öffentlichen und gemeinnützigen Pflegeheimbetreibern zinssubventionierte langfristige Darlehen zur Finanzierung von Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in Pflege- und Betreuungseinrichtungen sowie Werkstätten für Menschen mit Behinderung an.

Ausgelöst durch die Reform im Pflegemarkt auf Bundes- und Landesebene und damit verbundenen verschärften baulichen Anforderungen, ist die Nachfrage nach Fördermitteln der NRW. Bank für Immobilien -und Einrichtungsinvestitionen im letzten Jahr stark gestiegen.

Diese Entwicklung erforderte eine neue Refinanzierung, die die NRW.Bank seit November 2017 zur Verfügung stellt, die jedoch veränderte Programmbedingungen zur Folge hat: Für nicht abgerufene Mittel wird ein Monat nach Refinanzierungszusage eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat eingeführt. Zudem ist wieder eine Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger außerplanmäßiger Tilgung zu entrichten bzw. eine Nichtabnahmeentschädigung bei Verzicht auf den zugesagten Förderbetrag. Alle weiteren Programmbedingungen sind gleichgeblieben.