[Fördermittel-Infomation vom 29. Januar 2019] Das KfW-Programm ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit weist für das Jahr 2019 einige Programmmodifikationen aus. Diese werden in zwei Schritten vorgenommen: Zum 1. Januar 2019 sind die Kriterien für eine Förderung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben angepasst worden und zum 1. Juli 2019 gelten neue Kriterien, ab wann ein Unternehmen als innovativ gilt. Über letztere Anpassung werden wir später auf diesem Blog berichten.

Nach wie vor sind Unternehmen bis zu einem Gruppenumsatz von 500 Mio. € förderberechtigt, sofern sie mindestens 2 Jahre am Markt aktiv sind.

Seit 1. Januar werden Betriebsmittel als auch Investitionen im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- oder Innovationsprojekt wieder mit einem Fördervolumen von bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben gefördert, davor waren es 5 Mio. € je Vorhaben, Unternehmensgruppe und Kalenderjahr. Die attraktiven Konditionen gelten für Laufzeiten von 5, 7 oder 10 Jahren. Zudem sind jetzt wieder Tilgungsfreijahre optional wählbar: Ein Tilgungsfreijahr bei der 5-jährigen Laufzeit bzw. zwei Tilgungsfreijahre bei den beiden übrigen Laufzeiten.

Die Abruffrist ist auf  12 Monate erhöht worden, die gegebenenfalls verlängerbar ist. Eine Bereitstellungsprovision fällt nicht an. Der Einsatz der Mittel muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.

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