Neueinführung des Förderprogramms „NRW.Bank.Digitalisierung und Innovation“       

[Fördermittel-Infomation vom 16. Oktober 2018] Wie angekündigt, hat die NRW.Bank zum 1. September 2018 ihre Produktpalette um das Thema Digitalisierung erweitert. Mit diesem Programm soll die mittelständische Wirtschaft ihre Digitalisierungsvorhaben noch günstiger finanzieren können. Gleichzeitig wird erstmalig die „Fördererstattung“ als neues Förderinstrument eingeführt.

Das Programm NRW.Bank.Digitalisierung und Innovation unterteilt sich in die zwei Bausteine „Digitalisierung“ und „Innovation“. Wir wollen zunächst den Förderbaustein Digitalisierung vorstellen, der im September vor dem Innovationsbaustein eingeführt wurde. Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen im In- und Ausland, deren konsolidierter Jahresumsatz 500 Mio.€ nicht überschreitet und deren Digitalisierungsmaßnahmen im Bundesland Nordrhein-Westfalen stattfinden. Diese Maßnahmen können sich auf digitale Produktionsverfahren,  digitale Produkte oder digitale Strategien und Organisation beziehen. Hierzu zählen digitale Vernetzungen von Ressourcenplanung und Produktionssystemen, der Ausbau innerbetrieblicher Breitbandnetze, der Aufbau von digitalen Plattformen, die Entwicklung von digitalen Standards und Normen oder einer umfassenden Digitalisierungsstrategie. Förderfähig sind unter anderem die Kosten der  Digitalisierungsmaßnahme für Hard- und Software, Lizenzen, Datenmigration und Projektbegleitung. Die Förderung erfolgt als zinssubventioniertes Darlehen durch die NRW.Bank, ein Darlehenshöchstbetrag ist nicht definiert. Sollte er 10 Mio. € übersteigen, ist die besondere Förderungswürdigkeit zu erläutern. Das Darlehen ist mit unterschiedlichen Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren ausgestattet, teilweise mit optionalen Tilgungsfreijahren. Ein endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von 3 Jahren wird ebenfalls angeboten. Haftungsfreistellungen sind optional zu beantragen und eine Bereitstellungsprovision fällt an, sofern das Darlehen nicht nach 6 Monaten abgerufen wird. Was ist das Neuartige an diesem Förderprogramm? Die NRW.Bank führt mit diesem Produkt erstmalig das Instrument „Fördererstattung“ ein. Dabei handelt es sich um eine zusätzliche Zinssubventionierung des Endkreditnehmerzinssatzes. Dieser wird zwischen der Hausbank und dem Antragsteller vereinbart und kann durch die Fördererstattung jährlich um bis zu max. 1 % reduziert werden . Dadurch lassen sich besonders günstige Konditionen für den Antragsteller realisieren. Allerdings ist zu beachten, dass die beihilferechtlichen Bestimmungen der EU einzuhalten sind. Die Gewährung eines Darlehens aus diesem Programm erfolgt auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung. Dies hat als Konsequenz zur Folge, dass die Darlehenshöhe, die  in Abhängigkeit von Bonität und Besicherung ermittelt wird, erheblich eingeschränkt wird. Damit kann der oben beschriebene uneingeschränkte Darlehenshöchstbetrag teilweise sehr stark limitiert werden. Es stellt sich die Frage, ob die Fördererstattung als neues innovatives Instrument dadurch ihren Anreiz verlieren könnte. Wie dieses neue Förderinstrument im Detail zu bewerten ist und wie dessen Umsetzung sich in der Praxis zeigen wird, werden wir verfolgen und in einem späteren Beitrag kommentieren. Für den 19. November 2018 ist die Einführung des zweiten Förderbausteins „Innovation“ geplant, der den bereits seit Jahren existierenden NRW.Bank.Innovationskredit ersetzen soll. Auch hierzu werden wir zu gegebener Zeit einen Beitrag veröffentlichen.

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