[Industrials & Automotive-Information vom 21. April 2021]

Den größten Abfallstrom in Deutschland stellen mit rund 275 Mio. t pro Jahr die mineralischen Abfälle dar. 80 % dieser Abfälle stammen aus dem Bau- und Abbruchbereich, dazu zählen vor allem Bauschutt und Erdaushub. Die übrigen 20 % der mineralischen Abfälle fallen in der Industrie an, z. B. Flugasche oder Schlacken als Produktions- und Verbrennungsrückstände der Eisen- und Metallindustrie.

Um eine einheitliche Regelung zur Entsorgung oder Wiederverwendung mineralischer Abfälle wird seit Jahren gerungen. Nach 15 Jahren kontroverser Debatten verabschiedete der Bundesrat im November 2020 einen Entwurf zur Mantelverordnung, der u. a. die Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung sowie eine Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung umfasst. Damit zusammenhängend ist auch eine Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung geplant. Die Mantelverordnung soll bundeseinheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen an den Boden- und Grundwasserschutz festlegen. Besonders relevant ist die Einführung der Mantelverordnung für Abbruchbetriebe und Betreiber industrieller Anlagen als Verursacher mineralischer Abfälle sowie für die Bauwirtschaft als größten Nutzer. 

Bauwirtschaft sieht aktuellen Entwurf kritisch

Kritische Stimmen zum derzeitigen Entwurf der Mantelverordnung kommen vor allem aus der Bauwirtschaft. Grundsätzlich befürworten die Vertreter der Bau- und Abbruchwirtschaft eine bundeseinheitliche Regelung im Umgang mit mineralischen Abfällen; in ihrer jetzigen Form sei die Mantelverordnung jedoch unbrauchbar. Dabei wird besonders kritisiert, dass die Stärkung der Kreislaufwirtschaft und der Schutz von Primärressourcen hinter dem Boden- und Grundwasserschutz zurücktreten müssen. Mineralische Abfälle sind laut Mantelverordnung in bestimmte Klassen eingeteilt, anhand derer die Weiter- und Wiederverwendung geregelt wird. Dies führe laut den Bauverbänden dazu, dass Recyclingbaustoffe weiterhin als Abfall gewertet würden und deren Akzeptanz als hochwertige Baustoffe gemindert werde. Insbesondere der hohe Aufwand für Analysen, Anzeige- und Dokumentationspflichten z. B. bei der Wiederverwendung von Bodenaushub auf einer anderen Baustelle könne dazu führen, dass mineralische Abfälle häufiger auf Deponien landen würden. Der generell schon knappe Deponieraum in Deutschland könnte dadurch weiter belastet werden. Das Ziel einer höheren Recycling-Quote und der Schutz von knappen Primärressourcen werde so nicht eingehalten. Laut den Bau- und Abbruchverbänden würden die mit der Mantelverordnung einhergehenden Anforderungen an Erzeuger und Nutzer mineralischer Abfälle generell zu höheren Baukosten sowie Verzögerungen von Baumaßnahmen führen. Die höheren Kosten könnten zwar an die Auftraggeber weitergegeben werden; dies würde jedoch der Forderung der Bundesregierung nach mehr bezahlbarem Wohnraum widersprechen.

Befürworter der Mantelverordnung wie die Bundesverbände der Entsorgungswirtschaft, der Industrie und der Chemischen Industrie führen an, dass eine bundeseinheitliche Regelung der Verwendung mineralischer Abfälle für mehr Rechtssicherheit und damit zu besserer Nutzung dieser Stoffe führen wird. Die Verordnung müsse deshalb noch in dieser Legislaturperiode in Kraft treten, sonst drohe nach 15 Jahren ein generelles Scheitern der Bemühungen.

Der Entwurf zur Mantelverordnung befindet sich nach der Vorlage bei der EU-Kommission noch bis Ende Mai in einer Stillhaltefrist. Eine endgültige Verabschiedung der Verordnung durch Bundestag und Bundesrat kann somit frühestens im Sommer erfolgen. Aufgrund des knappen Zeitraums ist es jedoch fraglich, ob die Mantelversordnung noch in der aktuellen Legislaturperiode beschlossen werden kann.

 

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