[Healthcare, Pharma, Chemicals-Information vom 1o. September 2020] Das Lieferkettengesetz wird vor allem für mittelgroße Unternehmen mit knapp über 500 Mitarbeitern eine logistische und ökonomische Herausforderung darstellen. Die bisherige Freiwilligkeit hat keine Früchte getragen und soll bis zur EU-weiten Regelung durch ein nationales Gesetz ersetzt werden.

Am 14. Juli 2020 haben Bundesentwicklungsminister Gerd Müller und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die Ergebnisse einer Befragung von 2.250 Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern zum Thema Sicherstellung der Menschenrechte entlang der Lieferkette vorgestellt. Die vom Beratungsunternehmen EY durchgeführte Befragung war bereits die zweite zu diesem Thema, nachdem Kanzlerin Angela Merkel und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier die erste Befragung für nicht aussagekräftig befunden hatten. Nichtsdestotrotz waren die präsentierten Ergebnisse ähnlich. Lediglich 455 Unternehmen haben zufriedenstellend auf den gestellten Fragekatalog geantwortet. Wie schon im ersten Durchgang wurde die nötige Quote von 50 % an ordnungsgemäß arbeitenden und berichtenden Unternehmen deutlich verfehlt. Bei der ersten Befragung haben nur ca. 20 % die Bedingungen erfüllt, die von den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der UN abgeleitet wurden. Frankreich, USA, und Großbritannien haben schon nationale Gesetze zur Lieferkettentransparenz erlassen, die Niederlande bereitet ein solches derzeit vor. Deutschland setzte zunächst im Zuge des Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Leitprinzipien (NAP) seit dem Jahr 2016 auf Freiwilligkeit.

Politik sieht Freiwilligkeit als gescheitert an

Die Ergebnisse der Umfrage veranlassen die Bundesregierung nun dazu, ein nationales Gesetz voranzutreiben und nicht auf eine angestrebte EU-weite Regelung zu warten. Erste Details zum Gesetzesentwurf sind im Laufe des Jahres durchgesickert. Das Gesetz soll laut Bundesentwicklungsministerium definieren, wie Unternehmen den Schutz von Menschenrechten in ihren Lieferketten sicherstellen können und welchen Berichtspflichten sie nachkommen sollen. Weiterhin sollen die Rechte von Arbeiterinnen und Arbeitern vor Gericht gestärkt und Unternehmen zivilrechtlich haftbar gemacht werden. Zu Beginn der Überlegungen war eine strafrechtliche Verantwortung von Geschäftsführern in Betracht gezogen worden, die aber mittlerweile wieder verworfen wurde. Im niederländischen Gesetzesentwurf gegen Kinderarbeit in Lieferketten ist diese Verantwortung hingegen enthalten. Das deutsche Gesetz soll neben der Wahrung der Menschenrechte auch auf Umwelt- und Arbeitsstandards abstellen, um Unternehmen für Ereignisse wie den Dammbruch in Brasilien Anfang des Jahres 2020 haftbar zu machen. Eine „White List“ von Ländern, deren Standards ohne gesonderte Prüfung als sicher angesehen werden, ist im ersten Entwurf nicht eingeplant. Eine europäische Lösung folgt wohl erst im ersten Halbjahr 2021.

VCI fordert europäische Lösung

VCI und der Arbeitgeberverband der Chemie (BAVC) haben eine umfangreiche Stellungnahme zum Gesetzesentwurf vorgelegt. Die Verbände fordern globale oder zumindest europäische Lösungen, um einen Wettbewerbsnachteil für deutsche Firmen zu vermeiden. Weiterhin würden verschiedenen nationale Lösungen im internationalen Warenverkehr nicht für Rechtssicherheit sorgen und gegebenenfalls Anreize für Unternehmen schaffen, sich komplett aus Entwicklungsländern zurück zu ziehen. Dies hätte dann sogar negative Auswirkungen auf die Wahrung von Menschenrechten auf der Welt. Neben VCI und BAVC haben weitere Verbände angeboten, sich aktiv in die Gestaltung eines Gesetzesentwurfs auf EU-Ebene einzubringen. Andere Spitzenverbände der Wirtschaft haben Gegenvorschläge zum Gesetzesvorschlag der Bundesregierung gemacht. So verlangen BDA, BDI und DIHK, das Gesetz solle erst ab einer Mindestbelegschaft von 5.000 oder gar 10.000 statt der angedachten 500 gelten. Weiterhin sollten Unternehmen nur für die Bedingungen bei ihren direkten Zulieferern haften und nicht die gesamte Kette zurückverfolgen müssen. Zudem müsse auch die zivilrechtliche Haftung wegfallen, um Rechtsrisiken für Unternehmen zu mindern.

Die Bundesregierung gibt an, dass auf Basis einer Studie der EU-Kommission die Kosten für ein Lieferkettengesetz bei Großunternehmen bei nur ca. 0,009 % des Umsatzes liegen und KMU aufgrund ihrer Mitarbeiterzahl größtenteils nicht betroffen seien. Für einige mittelständische Unternehmen der chemischen Industrie mit knapp über 500 Mitarbeitern dürften die relativen Aufwendungen deutlich höher ausfallen.

Die Diskussion verdeutlicht, dass die bisher vorherrschende Freiwilligkeit bei der Sicherstellung der Menschenrechte in den Lieferketten nicht funktioniert hat und Lösungen gefunden werden müssen. Eine Lösung auf mindestens europäischer Ebene wäre wünschenswert und zu befürworten, ist allerdings nur mit zeitlicher Verzögerung zu erreichen.

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Dr. Klaus Bauknecht                  Volkswirtschaft

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