[Fördermittel-Information vom 13. Mai 2020]
Neben den von der KfW aufgelegten Sonderprogrammen bietet auch die LfA einen Schutzschirm-Kredit für gewerbliche Unternehmen mit Betriebsstätten oder Niederlassungen in Bayern an, die durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind.
Die LfA fördert mit dem Schutzschirm-Kredit Unternehmen mit einem Konzernumsatz von maximal 500 Mio. €. Unternehmen können den Kredit für Investitionen und Betriebsmittel einsetzen.
Die Obergrenze
- beträgt 30 Mio. € je Vorhaben bzw.
- 25 % des Umsatzes im Jahr 2019 oder
- das Doppelte der Lohnkosten im Jahr 2019 oder
- ist maximal so hoch wie der aktuelle Liquiditätsbedarf für die nächsten 12 Monate bei größeren Unternehmen bzw. für die nächsten 18 Monate bei KMU.
Die möglichen Laufzeiten betragen bis zu sechs Jahre mit maximal zwei tilgungsfreien Jahren bei vierteljährlicher Tilgung oder bis zu zwei Jahre mit endfälliger Tilgung. Ab sechs Monate nach der Zusage ist eine Bereitstellungsprovision von 2 % p. a. zu zahlen.
Wie bei den KfW-Programmen erfolgt die Beantragung des Kredites über die Hausbank. Die LfA übernimmt einheitlich 90 % des Kreditausfallrisikos bei KMU und Nicht-KMU. Diese Haftungsfreistellung ist bei dem LfA Corona-Schutzschirm-Kredit obligatorisch.
Der Effektivzinssatz beträgt für Nicht-KMU aktuell 2,02 % p. a. für alle Preisklassen des Risikogerechten Zinssystems. Zu den aktuellen LfA-Konditionen.
Zu beachten ist, dass die LfA mit diesem Programm keine Umschuldungen laufender Finanzierungen fördert und Gewinnausschüttungen während der Kreditlaufzeit nur für angemessenen Lebensunterhalt, Kreditrückführungen und marktübliche Vergütungen an Geschäftsinhaber zulässig sind.
Dipl.-Betriebswirt Uwe Siemering ist studierter Wirtschaftswissenschaftler. Seit 2006 bei der IKB, berät er als Prokurist im Team Fördermittel gehobene mittelständische Industriekunden bei komplexen und großvolumigen Investitionen unter Einbindung öffentlicher Fördermittel und Zuschüsse.
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