Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK-Anlagen), die gleichzeitig Strom und Wärme produzieren, sind eine der effizientesten Technologien zur Sicherstellung der Energieversorgung. Die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) sichert die nachhaltige und klimaneutrale Energieversorgung in Deutschland, bietet wichtige finanzielle Anreize für Erzeugungsprojekte und sichert die Finanzierbarkeit.

Bild eines Solarparks und Windparks im Bau

Das Wichtigste im Überblick:

  • Noch vor der Wahl des neuen Bundestags werden wichtige Gesetze für die Energiewirtschaft verabschiedet, unter anderem auch das KWKG.
  • KWK-Anlagen sind ein wichtiger Bestandteil auf dem Net Zero Pfad. Sie sind eine hocheffiziente Technologie und tragen mit ihrer gesicherten Leistung zur Versorgungssicherheit bei.
  • Die Finanzierbarkeit von Investitionen in KWK Anlagen hat mit der Gesetzesverlängerung eine wichtige Hürde genommen.
    werden

KWKG-Verlängerung passiert Bundestag

Die Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) wurde am 31. Januar 2025 im Bundestag beschlossen. Gerade vor dem Hintergrund einer noch fehlenden Kraftwerksstrategie stellt die Verlängerung ein wichtiges Zeichen für Erzeugungsprojekte dar. 

Kraft-Wärme-Kopplung als Teil des Net Zero Pfades

Die Verlängerung des KWKG ist ein entscheidender Schritt zur Sicherstellung einer nachhaltigen und klimaneutralen Energieversorgung in Deutschland. Nach einer Studie von Frontier Economics aus Dezember 2024, hat die KWK-Technologie bereits signifikante Fortschritte bei der Reduktion von CO2-Emissionen erzielt, indem der Anteil erneuerbarer Energien im Brennstoffeinsatz von 7 % im Jahr 2003 auf 29 % im Jahr 2022 gestiegen ist. Zudem hat sich die durchschnittliche CO2-Intensität von 319 gCO2/kWh auf 209 gCO2/kWh verringert, was einer Reduktion von rund 35 % entspricht. Durch die Verlängerung des KWKG können neue KWK-Anlagen zudem einen Teil der Lücke an gesicherter Leistung im Strommarkt bis 2030 schließen und zur Versorgungssicherheit beitragen. Gleichzeitig helfen KWK-Anlagen, kostenintensive Netzausbaubedarfe zu reduzieren, da sie verbrauchsnah arbeiten und die Engpassdynamik im Übertragungsnetz mindern. Die Verlängerung des KWKG ist für eine bezahlbare und effiziente Energiewende unerlässlich.

Finanzierbarkeit und Planungssicherheit

Auch für die Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Erzeugungsprojekten ist der Fortbestand der Förderung entscheidend. Das KWKG bietet wichtige finanzielle Anreize und Förderungen für den Bau und Betrieb von KWK-Anlagen. Dies macht die notwendigen Investitionen in Wärmeprojekte attraktiver und wirtschaftlich rentabler, was für die Finanzierung von KWK-Projekten von hoher Bedeutung ist. Vor allem wenn für die Finanzierung von größeren Wärmeprojekten, wie beispielsweise GuD-Anlagen, eine Non Recourse-Projektfinanzierung als Finanzierungsinstrument gewählt wird. In einer solchen Struktur ohne Rückgriff auf die Sponsoren (Eigenkapitalgeber) stellen die finanzierenden Banken und Darlehensgeber ausschließlich auf den Cashflow des Projektes, der zur Deckung des Schuldendienstes der Finanzierung dient, ab. Die Auszahlung der KWK-Förderung erfolgt zeitversetzt und über die Anzahl der Betriebsstunden, sodass die Förderung ein elementarer Bestandteil in dem Cashflow ist.

Da die Wärmewende sehr kapitalintensiv ist und den einen oder anderen Energieversorger an die Grenzen seiner Bilanz bringen kann, eignen sich Projektfinanzierungen ideal für die Umsetzung der Wärmeprojekte in Joint Venture Strukturen, in denen man strategische Partner einbinden kann. Dies ermöglicht im Falle von Minderheitsbeteiligungen auch eine Entlastung der Konzernbilanz, wenn das Projekt nicht vollkonsolidiert wird. Die IKB begleitet seit Jahren KWK-Projekte von der Finanzierungsseite und optimiert die Finanzierungsstruktur sowie die Einbindung von weiteren Fördermittelprogrammen.

Agenda der neuen Bundesregierung

Weichenstellungen wie die KWKG-Verlängerung sollten für die Umsetzung einer Energiewende ganz oben auf der Agenda der neuen Bundesregierung stehen. Nachdem das Kraftwerkssicherheitsgesetz nicht mehr realisiert wurde, sollte die Ausgestaltung eines regulatorischen Rahmens, der den Zubau von gesicherter Leistung in Form von neuen H2-Ready-Gaskraftwerken anreizt, forciert werden. Darüber hinaus muss möglichst zeitnah die Zukunft des EEG geregelt werden, um Investoren und Projektierern Planungssicherheit zu geben und die Finanzierung von Erneuerbare-Energien-Projekten langfristig sicherzustellen.

Diese Unterlage und die darin enthaltenen Informationen begründen weder einen Vertrag noch irgendeine Verpflichtung und sind von der IKB Deutsche Industriebank AG ausschließlich für (potenzielle) Kunden mit Sitz und Aufenthaltsort in Deutschland bestimmt. Außerhalb Deutschlands ist eine Verbreitung untersagt und kann gesetzlich eingeschränkt oder verboten sein. Die Inhalte dieser Unterlage stellen weder eine (i) Anlageberatung (ii) noch eine individuelle Anlageempfehlung oder (iii) eine Einladung zur Zeichnung oder (iv) ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar.

Dennis Rheinsberg
Direktor und Head des Sektorteams Energy, Utilities & Resources
E-Mail: dennis.rheinsberg@ikb.de