[Energy & Utilities-Information vom 12. Februar 2021]

Nach einem leichten Rückgang in 2020 werden die Strompreise für Industriekunden in 2021 im Durchschnitt wieder steigen. Was sind die Treiber und wie können Unternehmen den Anstieg ihrer Energiekosten eindämmen?

Abgaben und Umlagen belasten

Bekanntermaßen sind die von Haushalts- und Industriekunden zu zahlenden Strompreise nur zu einem geringen Anteil abhängig von der Entwicklung der Großhandelspreise. Nach Zahlen des BDEW beläuft sich der Strompreis für Unternehmen mit einem mittleren Strombedarf von 0,16 bis 20 Mio. kWh auf durchschnittlich 18,25 ct/kWh im Jahr 2021. Davon entfällt rund die Hälfte auf Abgaben und Umlagen sowie die Stromsteuer. Trotz der mit dem Konjunkturpaket beschlossenen Deckelung auf 6,5 ct/kWh in 2021 hat die EEG-Umlage hieran den größten Anteil. In 2022 sinkt dieser Deckel auf 6 ct/kWh. Der Ausgleich erfolgt durch Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Um Wettbewerbsnachteile aufgrund hoher Stromkosten zu verringern, gibt es für die stromkostenintensive Industrie Entlastungsregelungen, die Abgaben und Umlagen begrenzen. Dadurch reduziert sich der durchschnittliche Strompreis für einen Großabnehmer mit einem Verbrauch von 100 Mio. kWh p. a. auf rund 10 ct/kWh bei einer Bandbreite von 4,5 bis 17,2 ct/kWh abhängig davon, in welchem Umfang von den Entlastungsregelungen Gebrauch gemacht werden kann. 

Begünstigt durch die Besondere Ausgleichsregelung nach § 64 EEG sind aber nur die wenigsten Industriebetriebe. Sofern die EEG-Umlage in voller Höhe zu zahlen ist, hat sie in 2021 in oben genannter Verbrauchsbandbreite einen Anteil von durchschnittlich 35,6 % am Strompreis. Aktuell treibt das Bundeswirtschaftsministerium Pläne voran, die EEG-Umlage mittelfristig vollständig abzuschaffen. Im ersten Schritt sollen hierzu ab 2022 neu in Betrieb genommene Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Erneuerbaren Energien über den Bundeshaushalt gefördert werden. Die Mittel hierfür sollen aus dem Energie- und Klimafonds kommen, der sich aus dem EU-Emissionshandel speist, sowie aus der in 2021 mit dem BEHG (Brennstoffemissionshandelsgesetz) eingeführten nationalen CO2-Bepreisung für den fossilen Brennstoffeinsatz in Verkehr und Wärme.

Sektorkopplung und Dekarbonisierung im Zentrum der Klimaschutzpolitik

Übergeordnetes politisches Ziel ist, die Strompreisentwicklung zu begrenzen, um die Elektrifizierung in allen Sektoren zu fördern, und über den CO2-Preis eine Lenkungswirkung auf das Ziel der Dekarbonisierung zu entfalten. Die EU-Emissionszertifikate notierten nach einem starken Preisanstieg in den vergangenen Monaten auf Allzeithoch bei zuletzt rund 39 €/t. Der im BEHG festgelegte Preispfad für die nationalen Emissionszertifikate erreicht dieses Preisniveau erst nach 2023, sieht aber einen weiteren Anstieg in einen Korridor von 55 bis 65 €/t ab 2026 vor.

Für viele Unternehmen, die in der Vergangenheit in eine eigene, häufig Erdgas basierte Energieversorgung investiert haben, weil Prozesswärme benötigt wird, könnten die steigenden CO2-Preise somit Mehrkosten verursachen, die nur in geringem Umfang durch mögliche Entlastungen beim Stromeinkauf kompensiert würden. Auch der Gaspreis hat sich von seinem Corona-Tief im Frühjahr 2020 deutlich erholt, wenngleich Marktteilnehmer aufgrund der guten Versorgungslage und des weltweiten Trends zu mehr Nachhaltigkeit langfristig keinen signifikanten Anstieg erwarten. Was kann also im Hinblick auf die Energiekosten strategisch getan werden?

Konsequenzen für Investitionen und Finanzierung

Eine vollständige Elektrifizierung ist oft prozessbedingt nicht möglich. Probates Mittel bleiben somit weiterhin Investitionen in effizientere Produktions- und Energieerzeugungsanlagen, für die ein breites Spektrum an öffentlichen Fördermitteln zur Verfügung steht. Eine etablierte Form der öffentlichen Förderung stellen KfW Förderprogramme zur Finanzierung von Investitionen dar, bspw. in Energieeffizienzmaßnahmen, Abwärmenutzung oder hocheffiziente Anlagen zur Energieerzeugung. Letztere werden durch das jüngst novellierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz weiterhin bezuschusst; bestimmte Boni fördern zusätzlich die Umstellung vom Energieträger Kohle auf Gas und die Integration von erneuerbarer Wärme oder Power-to-Heat-Anlagen. Grundsätzlich sollten Unternehmen zudem prüfen, ob nicht firmeneigene Flächen zur Produktion von Solarstrom geeignet sind, auch wenn hierdurch in der Regel nur ein Bruchteil des Eigenstrombedarfs gedeckt werden kann.

Perspektive Wasserstoffwirtschaft

Die erst am Anfang stehende Wasserstoffwirtschaft bietet zukünftig neue Möglichkeiten zur Dekarbonisierung. Für deren Hochlauf hat die Politik insbesondere über die Nationale Wasserstoffstrategie umfangreiche Fördermöglichkeiten initiiert. Daher entwickeln sich aktuell neben Reallaboren und Forschungsprojekten auch viele industrielle Partnerschaften, die in Erzeugung, Speicherung, Transport bzw. Einsatz von Wasserstoff investieren wollen. Insofern sollten Unternehmen bei langfristigen Investitionen in die Energieinfrastruktur prüfen, ob sie hieran bereits heute partizipieren können, indem sie Prozesse umstellen, (grünen) Wasserstoff integrieren und öffentliche Förderungen in Anspruch nehmen.

Diese Unterlage und die darin enthaltenen Informationen begründen weder einen Vertrag noch irgendeine Verpflichtung und sind von der IKB Deutsche Industriebank AG ausschließlich für (potenzielle) Kunden mit Sitz und Aufenthaltsort in Deutschland bestimmt. Außerhalb Deutschlands ist eine Verbreitung untersagt und kann gesetzlich eingeschränkt oder verboten sein. Die Inhalte dieser Unterlage stellen weder eine (i) Anlageberatung (ii) noch eine individuelle Anlageempfehlung oder (iii) eine Einladung zur Zeichnung oder (iv) ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar.

Sven Anders, CFA
Abteilungsdirektor
Head of Industrials, Mobility & Construction

Telefon: +49 211 8221-4529
E-Mail: Sven.Anders@ikb.de