[Fördermittel- & Kredit-Information vom 19. Februar 2020]

„Ein Schwerpunkt für das neue Jahr wird die Unterstützung der Bundesregierung bei der Umsetzung ihres Klimaschutzprogramms 2030 sein. Schon ab März werden wir den Mittelstand bei der Transformation zu mehr Klima-, Umwelt- und Ressourcenschutz mit einem neuen Förderkredit für Klimaschutzinvestitionen begleiten“ kündigte der Vorstandschef der staatlichen Förderbank KfW, Günther Bräunig, kürzlich an. Das entsprechende Programm „Klimaschutzoffensive für den Mittelstand“ startet bereits am 15. März 2020.

Die Förderbank soll zukünftig alle Investitionsmaßnahmen unterstützen, die beim Mittelstand auf eine treibhausgasneutrale Herstellung hinwirken. Denn bei der Erfüllung der deutschen Klimaschutzziele spielt der Mittelstand eine Schlüsselrolle. Und im sog. Transformationsprozess soll die KfW als Förderbank einen wichtigen Beitrag leisten.

Das Programm bietet nicht zuletzt wegen der Zuschusskomponente einen hohen Anreiz. Zwar setzt der Zuschuss wie gewohnt eine Kreditaufnahme voraus, doch der Zinsaufwand wird in vielen Fällen deutlich reduziert und erhöht die Attraktivität einer Kreditaufnahme bei der KfW auch in Zeiten eines extrem niedrigen Zinsumfeldes. Nicht selten ist sogar eine negative Effektivverzinsung drin: Ist der Zuschuss höher als der kumulierte Zinsaufwand über die Gesamtkreditlaufzeit, lohnt sich eine Kreditaufnahme in der Regel. Die Rechnung geht auch auf, wenn Strafzinsen in Abzug gebracht werden, die bei einigen Banken auf Guthaben erhoben werden.

Das Programm richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen und Einzelunternehmer, deren Umsatz 500 Mio. € nicht übersteigt. Gefördert werden Vorhaben in Deutschland aber auch in der EU, die nach Kriterien der EU – der sogenannten EU-Taxonomie – als klimafreundlich eingestuft werden.

Welche Kriterien müssen erfüllt werden?

Die EU-Taxonomie ist einem Förderkatalog ähnlich, der auf einzelne Branchen individuell zugeschnittene Förderkriterien beschreibt. Verbindliche Definitionen sollen festlegen, wann ein Investment in der EU als „grün“ bezeichnet werden darf. Damit will die EU dem sog. „Greenwashing“ ein Ende zu setzen, den Unternehmen, Verbrauchern und Investoren eine Orientierungshilfe geben und Standards für die Ausgabe von „Green Bonds“ definieren.

Wie sieht eine Förderung für Unternehmen aus?

Die KfW gewährt einen zinsverbilligten Programmkredit mit einem Förderzuschuss. Dieser Zuschuss wird nach Inanspruchnahme an den Antragsteller direkt ausgezahlt. Damit sticht dieses Programm aus der Förderpalette der KfW für Umweltfinanzierung hervor, die teilweise mit Tilgungszuschüssen – also Teilschuldenerlässen – ausgestattet sind. Denn der Förderzuschuss fließt dem Antragsteller „in cash“ zu – ist damit einem üblichen Investitionszuschuss ähnlich. Der Kreditbetrag ist zwar auf 25 Mio. € begrenzt; diese Obergrenze kann aber bei besonderer Förderwürdigkeit überschritten werden. Die besondere Förderwürdigkeit gilt es im Förderantrag zu beleuchten. Voraussichtlich wird der Zuschuss zunächst bei 5 % des Kreditvolumens liegen. Seine endgültige Festsetzung erfolgt in Abhängigkeit von der aktuellen Markt- und Volumenentwicklung und wird bei Programmstart von der KfW veröffentlicht. Die Kreditlaufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre, davon können bis zu zwei Jahre als tilgungsfrei beantragt werden.

Wann sind Vorhaben förderfähig?

Förderfähig sind Investitionen in die Errichtung und Erwerb förderfähiger Anlagen sowie
Modernisierungen bestehender Anlagen, die folgenden Bereichen zugeordnet werden können:

1) Herstellung klimafreundlicher Technologien
2) Klimafreundliche Produktionsverfahren
3) Erzeugung von Strom, Wärme, Kälte aus Erneuerbaren Energien
4) Stromverteilnetze und Erzeugung von Strom, Wärme, Kälte aus Abwärme und Gas
5) Verteilnetze Abwärmenutzung, Fernwärme/-kälte:
6) Energiespeicher
7) Herstellung von Biomasse, Biogas und Biokraftstoffen,
8) Wasser-, Abwasser-, Abfallmanagement
9) Kohlenstoffdioxid Transport/Speicherung
10) Nachhaltige Mobilität
11) Green IT

Ob Vorhaben die Förderkriterien nach EU-Taxonomie letztendlich erfüllen, wird anhand des Förderkatalogs individuell zu überprüfen sein. Das Regelwerk befindet sich bis zum offiziellen Programmstart in Abstimmung.

Die Beantragung ist ab dem 15. März 2020 möglich. Sprechen Sie uns an – wir beraten Sie gern!

 

 

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Lennart Seeger                      
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