[Fördermittel-Information vom 6. April 2020] Kommunale und gemeinnützige Unternehmen erhalten verbesserte Kreditbedingungen im Infrastruktur-Förderprogramm „Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen“ (IKU 148) der KfW. Das Programm eröffnet ab sofort die Möglichkeit, Betriebsmittel zu beantragen. Bislang war ausschließlich die Finanzierung von investiven Maßnahmen in die kommunale oder soziale Infrastruktur förderfähig.

Die Betriebsmittelfinanzierung ist beschränkt auf eine Laufzeit von 4 Jahren. Darüber hinaus ist als Ergänzung zum Darlehen seit Februar 2020 die Beantragung eines Förderzuschusses von aktuell 1 % des Darlehensvolumens möglich. Der Zuschuss wird nach Vollauszahlung des Darlehens von der KfW ausgezahlt. Die Zuschusshöhe ist variabel und wird in Abhängigkeit von der Entwicklung des Kapitalmarkts und des Volumens festgelegt.

Das Angebot der Betriebsmittelvariante gilt zunächst nur vorübergehend und ist befristet bis zum 30. Dezember 2020.

Wir unterstützen Sie bei der Beantragung. Sprechen Sie uns gerne hierzu an.

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