[Fördermittel-Information vom 31. Oktober 2018] Investitionszuschuss zur Anschaffung von Elektrobussen im ÖPNV „(…) Derzeit gibt es in Deutschland ca. 36.000 ÖPNV-Busse im Linienbetrieb, die weit überwiegend mit Dieselantrieben ausgerüstet sind. Würden die Dieselbusse durch Elektrobusse ersetzt, wäre bei Nutzung von Strom aus erneuerbarem Energiequellen – eine nahezu vollständige Reduzierung der diesbezüglichen Treibhausgasemissionen möglich. Derzeit werden von den Verkehrsunternehmen aufgrund der hohen Kosten aber höchstens einzelne Fahrzeuge überwiegend zu Test- und Demonstrationszwecken angeschafft. Die nationalen und europäischen Klima- und Umweltschutzziele sind damit allerdings nicht zu erfüllen. Vielmehr ist es erforderlich, ganze Busflotten oder zumindest einzelne Buslinien mit emissionsarmen bzw. emissionsfreien Fahrzeugen zu betreiben. Aufgrund der bisher mangelnden Wirtschaftlichkeit von Elektrobussen ist dies ohne eine Unterstützung der Verkehrsunternehmen nicht zu erreichen. (…)“ (Auszug aus den Richtlinien zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr vom 5. März 2018) Um den Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Luftreinhaltung und zum Lärmschutz zu verstärken, fördert das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) mit Mitteln des Energie- und Klimafonds sowohl den Kauf als auch das Leasing von jeweils mindestens sechs Elektrobussen für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) mit einem Zuschuss von bis zu 80 % der Investitionsmehrkosten. Damit beabsichtigt das BMU, einen Anreiz zur Umstellung konventionell betriebener Busflotten zu setzen. Gewerbliche und kommunale Verkehrsbetriebe können seit der Veröffentlichung der „Richtlinien zur Förderung der Anschaffung von Elektrobussen im öffentlichen Personennahverkehr“ im Februar 2018 Projektskizzen bei dem vom BMU beauftragten Projektträger „VDI/VDE Innovation + Technik GmbH“ über das Portal „positron:s“ einreichen. Den Rahmen bildet das Sofortprogramm Saubere Luft 2017-2018. Förderfähige Vorhaben sind:

  • Diesel-elektrische Hybridbusse mit externer Aufladung (Plug-In-Hybridbusse)
  • batterie-elektrische Busse, die ohne zusätzliche Energieerzeugung im Fahrzeug rein elektrisch betrieben werden
  • Ladeinfrastrukturen im Zusammenhang mit der Anschaffung von Plug-In-Hybridbussen oder Batteriebussen und
  • weitere, für die Inbetriebnahme von Elektrobussen notwendige Maßnahmen wie Schulungen und Werkstatteinrichtungen.

Bevorzugt gefördert werden Elektrobusse, die in Gebieten mit hoher Schadstoff- bzw. Lärmbelastung zum Einsatz kommen. Die Richtlinien gelten bis Ende 2021. Vorerst stehen rund 35 Mio. € für die Förderung zur Verfügung, eine Aufstockung ist vorgesehen. Quelle: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)

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