[Energy & Utilitites-Information vom 23. April 2019] Das im Jahr 2017 modifizierte Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) zeigt Wirkung. Sowohl bei der kommunalen als auch bei der industriellen Energieversorgung befinden sich aktuell zahlreiche Kraftwerksprojekte als KWK-Anlagen in der Umsetzung. Hierbei kommen in Abhängigkeit von den technischen und wirtschaftlichen Anforderungen in den meisten Fällen Gas- und Dampfturbinen oder Gasmotoren zum Einsatz. Daneben kommen KWK-Anlagen auf Basis von Sekundärbrennstoffen und Biomasse zur Anwendung. Eine klassische Win-Win-Situation: Energieversorger und energieintensive Industrieunternehmen können dank politischer Förderung wirtschaftliche  Investitionen in moderne, effiziente Anlagentechnologien zur Strom- und Wärmeerzeugung tätigen, das deutsche Energiesystem erhält seine zur Erreichung der Klimaziele und Umsetzung der Energiewende benötigte Brückentechnologie für die langfristige Dekarbonisierung des Energiesystems.

Hintergrund: Energiewende

Im Jahr 2018 stammte rund die Hälfte der deutschen Nettostromerzeugung aus Braun- und Steinkohlekraftwerken sowie der Kernenergie. Diese Grundlast entfällt mit dem bis Ende 2022 vollzogenen Atomausstieg (rd. 13 % der deutschen Nettostromerzeugung) und dem voraussichtlich sukzessive bis 2038 abgeschlossenen Kohleausstieg. Der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien wird diese Lücke aufgrund der Volatilität in der Stromerzeugung nicht bzw. nur in bestimmten wetter- und nachfrageabhängigen Zeiträumen schließen können. Benötigt werden daher flexible Mittel- und Spitzenlastkraftwerke, die im Bedarfsfall auch Grundlast liefern können, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Somit stehen erdgasbefeuerte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im politischen Fokus, da mit ihnen aufgrund des hohen Wirkungsgrads von rd. 90 % (im Vergleich zu maximal 60 % bei ausschließlich Strom produzierenden Gaskraftwerken) und des vergleichsweise geringen CO2-Ausstoßes (rd. die Hälfte gegenüber Kohlekraftwerken) noch am ehesten die Ziele Energieeinsparung sowie Umwelt- und Klimaschutz erreicht werden können.

Politisches Ziel: Erhöhung der Nettostromerzeugung aus KWK-Anlagen

Gemäß KWKG 2017 werden Zuschläge für den KWK-Strom gezahlt, der „aus neuen, modernisierten und nachgerüsteten KWK-Anlagen auf Basis von Abfall, Abwärme, Biomasse, gasförmigen oder flüssigen Brennstoffen gewonnen wird“. Während die Höhe des Zuschlags für KWK-Anlagen mit einer Leistung zwischen 1 bis 50 MW sowie für sog. innovative KWK-Systeme wettbewerblich im Rahmen von Ausschreibungen ermittelt wird, erhalten KWK-Anlagen größer 50 MW bei der BAFA auf Antrag feste Zuschlagssätze. Hierbei beträgt der Zuschlagssatz bei Einspeisung des KWK-Stroms ins Netz der allgemeinen Versorgung in der Regel 3,4 ct/kWh (inkl. Zuschlag für Emissionshandel) und wird für insgesamt 30.000 Vollbenutzungsstunden gezahlt, so dass sich die Förderung über die Laufzeit auf 1,02 Mio. € je MW installierter elektrischer KWK-Nettoleistung summiert. Wenn die neue KWK-Anlage eine mit Stein- oder Braunkohle befeuerte KWK-Anlage ersetzt, erhöht sich der Zuschlag um weitere 0,6 ct/kWh.

Mit dem Ende 2018 verabschiedeten Energiesammelgesetz soll das KWKG 2017 um drei Jahre bis Ende 2025 verlängert werden, die Zustimmung der EU-Kommission steht allerdings noch aus. Stimmen aus dem Bundeswirtschaftsministerium sprechen bereits von einer Verlängerung bis 2030.

Ergebnis: Attraktive Investitionsbedingungen für Energieversorger und energieintensive Industrieunternehmen

Mit dem KWK-Gesetz 2017 stellen sich Investitionen in moderne, effiziente KWK-Anlagen für Energieversorger und energieintensive Industrieunternehmen gleichermaßen attraktiv dar. Energieversorger mit Nah- und Fernwärmenetzen investieren in moderne GuD-Anlagen oder Gasmotorenkraftwerke und bei Bedarf zusätzlich in Wärmespeicher und den Ausbau von Netzen. Drei KWK-Anlagen größer 50 MW sind laut BDEW-Kraftwerksliste aktuell in Bau: die GuD-Anlage Marzahn von Vattenfall sowie die Gasmotorenkraftwerke der Stadtwerke Kiel und der Kraftwerke Mainz-Wiesbaden (KMW). In Planung oder im Genehmigungsverfahren befinden sich GuD-Anlagen in Halle, Herne (STEAG), Leipzig, Pforzheim und Scholven (Uniper) sowie Gasmotorenkraftwerke in Chemnitz, Cottbus, Dresden, Frankfurt (Oder) und Jena. In der Liste der stromintensiven Industrie mit hohem Bedarf an Nutz- bzw. Prozesswärme sind insbesondere Chemie-Unternehmen (INEOS und Dow Chemicals) bzw. -standorte (Infraserv Wiesbaden) und mit Volkswagen ein Automobilkonzern zu finden.

Nicht zuletzt auch aufgrund der attraktiven gesetzlichen Förderung von neuen, modernisierten und nachgerüsteten KWK-Anlagen bieten sich zusätzlich günstige Möglichkeiten zur Refinanzierung der Investitionen im Rahmen von strukturierten Unternehmens- oder Projektfinanzierungen.

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