[Fördermittel-Information vom 31. März 2020]
Ab 1. April 2020 können Unternehmen Anträge für den Investitionskredit Digitale Infrastruktur und für den KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur stellen.
Mit beiden Programmen fördert die KfW Investitionen in den Ausbau von öffentlichen Glasfasernetzen in Deutschland, speziell das Verlegen von Glasfaserkabeln bis in Wohnungen (FTTH-Netz) bzw. in Hauskeller (FTTB-Netz). Auf diesem Wege soll der Ausbau der Breitbandnetze beschleunigt werden.
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen in mehrheitlich privatem Besitz mit Sitz in Deutschland oder im Ausland, kommunale Unternehmen mit mindestens 50 % kommunalem Gesellschafteranteil sowie Projektgesellschaften.
Die Förderung erfolgt ausschließlich über Kredite mit vergünstigten, beihilfefreien Zinssätzen oberhalb des EU-Referenzzinssatzes bzw. über die Kreditrisikoübernahme durch die KfW. Im Rahmen dieser Programme werden keine Zuschüsse gewährt. Die Förderung umfasst die gesamten Investitionskosten einschließlich Nebenkosten für den Netzausbau inklusive Anbindung an andere Telekommunikationseinrichtungen wie Mobilfunkmasten.
Investitionskredit Digitale Infrastruktur
Die KfW bietet den Investitionskredit Digitale Infrastruktur im Auftrag des BMVI an. Den Zinssatz legt die Förderbank am Tag der Refinanzierungszusage fest. Er ist abhängig von der aktuellen Kapitalmarktentwicklung. Das Programm unterteilt sich in zwei Varianten:
Variante A ist auf ein Volumen von maximal 50 Mio. € pro Vorhaben begrenzt und hinsichtlich der Parameter Laufzeit, Zinsbindung, Bereitstellung und Tilgung standardisiert.
Bei Variante B beträgt das Kreditvolumen mindestens 25 Mio. €. Antragsteller können Kreditbeträge von mehr als 50 Mio. € pro Vorhaben anfragen. Die Parameter Laufzeit, Zinsbindung, Bereitstellung und Tilgung lassen sich individuell gemäß der Projektspezifika in Abstimmung mit der KfW strukturieren. Annuitätendarlehen sind ausgeschlossen. Der Zinssatz wird auf Basis der angefragten Struktur tagesaktuell ermittelt.
KfW-Konsortialkredit Digitale Infrastruktur
Zusätzlich zum vorgenannten Investitionskredit bietet die KfW das Programm Konsortialkredit Digitale Infrastruktur mit anteiliger Risikoübernahme an. Die KfW engagiert sich als Konsortialpartner oder über eine Risikounterbeteiligung. Ferner ist eine bilaterale Refinanzierung der teilnehmenden Konsortialpartner durch die KfW möglich.
Zusätzlich zu den Investitionskosten und den Nebenkosten finanziert die KfW auch im Rahmen des Vorhabens entstehenden Betriebsmittelbedarf über den Konsortialkredit.
Die Strukturierung des Konsortialkredites erfolgt individuell hinsichtlich Laufzeit, Tilgung, Margen etc. in Abhängigkeit von den Projektanforderungen. Die KfW übernimmt im Rahmen ihrer Beteiligung an der Finanzierung die von den Konsortialbanken vereinbarten marktüblichen Konditionen. Sie beteiligt sich i.d.R. mit maximal 30 Mio. € pro Vorhaben und übernimmt höchstens 50 % des Finanzierungsrisikos. Ferner kann die KfW nicht den größten Risikoanteil an der Konsortialfinanzierung übernehmen.
Die genannten Programme dienen nicht dem Breitbandausbau in unterversorgten Gebieten. Hierfür bietet das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) ein separates Breitbandförderprogramm an.
Dipl.-Betriebswirt Uwe Siemering ist studierter Wirtschaftswissenschaftler. Seit 2006 bei der IKB, berät er als Prokurist im Team Fördermittel gehobene mittelständische Industriekunden bei komplexen und großvolumigen Investitionen unter Einbindung öffentlicher Fördermittel und Zuschüsse.
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