[Fördermittel-Informationen vom 8. Juli 2020] Bereits im September 2019 hatte der Kabinettausschuss Klimaschutz die Eckpunkte der künftigen Förderprogramme für die Errichtung und Sanierung von Gebäuden vorgestellt. Die Inhalte wurden im Wesentlichen unverändert in das im Oktober 2019 veröffentlichte „Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung“ übertragen.
Tatsächlich ist ein Großteil der bundesdeutschen CO2-Emissionen auf Gebäude zurückzuführen. Laut einer aktuellen Veröffentlichung des Umweltbundesamtes verursachten sie im Jahr 2017 ca. 130 Mio. Tonnen CO2, ähnliche Mengen, wie der politisch wesentlich umstrittenere Verkehr. Die CO2-Reduktion bei Gebäuden ist politisch nicht ohne Brisanz, denn der vorhandene Gebäudebestand lässt sich nicht so einfach optimieren. Gebäude haben zudem einen deutlich längeren Lebenszyklus als Kraftfahrzeuge, deren Hersteller regelmäßig neue Umweltauflagen erfüllen müssen. Es passt auch nicht in die aktuelle Tagespolitik, die Kosten für Wohnen noch weiter zu erhöhen. Allerdings steht die Politik unter dem Druck der EU, denn nach der Europäischen Gebäuderichtlinie, die auch der deutschen Energieeinsparverordnung EnEV zu Grunde liegt, sind Reform und Verschärfung der bundesdeutschen Regelungen überfällig.
Entsprechend will die Bundesregierung auch mit dem jüngst beschlossenen Konjunkturpaket über 130 Mrd. € im Rahmen des sog. Zukunftspakets auch das CO2-Gebäudesanierungsprogramm um zusätzliche Milliarden aufstocken.
Aufgrund der Coronakrise sind diese noch zur Jahreswende tagesaktuellen Themen nachvollziehbar etwas in den Hintergrund getreten. Je mehr sich aber die Aufregung um COVID 19 legt, desto mehr wird auch das Thema Klimaschutz wieder an Aufmerksamkeit gewinnen. Immerhin sehen gemäß einer aktuellen Befragung der ARD 50 % der Deutschen das Thema Klimaschutz als das wichtigste Thema für die deutsche EU-Ratspräsidentschaft; die Bewältigung der Coronakrise liegt mit 39 % nur an zweiter Stelle.
Ob der bislang bekannte Entwurf der „neuen Bundesförderung für effiziente Gebäude“ – kurz BEG – unter der Federführung des BMWi ein großer Wurf ist, erscheint dem Praktiker fraglich. Zwar werden die Zuschüsse für sehr ehrgeizige Vorhaben deutlich erhöht, gleichzeitig werden aber die Fördervolumen ebenso deutlich bei 25 Mio. € gedeckelt. Zumindest für größere konventionelle Bauvorhaben von Nichtwohngebäuden zeichnen sich gegenüber der aktuellen Förderkulisse eher Verschlechterungen ab. Ob es für Bauherren vorteilhafter ist, Förderanträge noch bis Ende des Jahres in der gegenwärtigen Förderlandschaft zu stellen oder auf die neuen Programme nach dem Jahreswechsel zu warten, lässt sich pauschal schwer beurteilen. Da die Ermittlung der Bemessungsgrundlage des BEG auf andere Parameter als die aktuelle KfW-Gebäudeförderung abstellt, ist der jeweilige Einzelfall zu betrachten.
Eine Tendenz ist jedoch unverkennbar: Vorhaben mit Baukosten von unter 30 Mio. €, sehr hohem Effizienzhausstandard und hohem quotalen Einsatz von erneuerbarer Energie werden tendenziell profitieren. Unter „hoher Effizienzhausstandard“ versteht das Bundeswirtschaftsministerium jedoch tendenziell mindestens den Standard KfW-Effizienzhaus 40 – was in der Praxis zumindest bislang eher selten anzutreffen ist; nicht umsonst spricht das BMWi hier von besonders ehrgeizigen Vorhaben. Eher von Nachteil sind die Vorgaben des BEG für größere Bauvorhaben, mit Baukosten über 30 Mio. € und für den ähnlich ehrgeizigen Effizienzhausstandard 55 – aktuell liegt die Mindestvorgabe zur Erlangung einer Baugenehmigung für Neubauten umgerechnet bei einem KfW-Effizienzhausstandard 75. Eine Förderung des heute noch als förderwürdig betrachteten KfW-Effizienzhausstandards 70 ist ab 2021 nicht mehr vorgesehen. Ähnliches gilt für Sanierungsvorhaben.
Vor dem Hintergrund deutlich gefallener Energiepreise und infolge der Nachwehen der Coronakrise und des damit einhergehenden Kosteneinsparungsdrucks bei vielen Unternehmen erscheinen die bis dato veröffentlichen Vorgaben des BEG nicht der große Wurf zu sein. Sie schaffen netto kaum zusätzliche Anreize, mehr als notwendig in die Energieeffizienz der Gebäude zu investieren. Aber bis Ende 2020 fließt noch eine Menge Wasser den Rhein hinunter und bis dahin kann noch einiges passieren.
Jens Fröhlich ist Leiter Public Loans, Sector & Transformation Advisory und zusammen mit seinem Team verantwortlich für die Akquisition und Umsetzung von Kundenprojekten in den entsprechenden Bereichen und hält den Kontakt zu allen hierfür relevanten öffentlichen Stellen. Er studierte Volkswirtschaft in Duisburg und Soka (Japan) sowie Rechtswissenschaften in Münster. Seine ersten Berufsjahre absolvierte er in auf den Mittelstand ausgerichteten Beratungsunternehmen, bevor er 2000 zur IKB stieß. Er schreibt zu aktuellen Themen, die relevant für die Förderpolitik, Förderkredite und Zuschussförderung sowie die Exportfinanzierung des deutschen Mittelstands sind.
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