[Fördermittel-Infomation vom 17. August 2018] Bislang galten in diesem Programm relativ kurze Fristen bezüglich Mitteleinsatzfrist und der Einreichungsfrist für den Verwendungsnachweis. In der Praxis führte dies aufgrund der fast schon üblichen Verzögerungen bei Baumaßnahmen regelmäßig zu Fristüberschreitungen. Diese Fristen werden jetzt erfreulicherweise verlängert und den realen Gegebenheiten angepasst:
Die Frist für den Mitteleinsatz wird von 6 auf 12 Monate verlängert, dies sogar rückwirkend für Zusagen seit dem 17. April 2018, und die neue Frist für die Einreichung des Verwendungsnachweises beträgt ab dem 16. November 2018 nach letzter Auszahlung 15 Monate statt 9 Monate.

Michael Vogt, M.Sc. Bankbetriebswirt, studierter Wirtschaftswissenschaftler und zertifizierter Fördermittelberater (VÖB®). Seit 1999 bei der IKB, berät er seit 2014 als Direktor im Team Fördermittel gehobene mittelständische Industriekunden bei komplexen und großvolumigen Investitionen unter Einbindung öffentlicher Fördermittel und Zuschüsse.
Hinterlasse einen Kommentar