Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien
[Fördermittel-Infomation vom 21. September 2018] Mit der „Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus Erneuerbaren Energien“ hat das BMWi im Mai 2017 die Planungen zur Optimierung der Förderlandschaft in Deutschland vorgestellt. Die aktuelle Bundesregierung hat das Anliegen im Koalitionsvertrag aufgegriffen und will mit einer effektiven und kosteneffizienten Förderung von Investitionen in Industrie und Gewerbe Treibhausgase reduzieren. Ziel der Bundesregierung ist es, bis 2030 eine Minderung der Treibhausgase um mindestens 55 % zu erreichen.
Auch wenn die entsprechenden Beratungen wohl erst gegen Ende Oktober 2018 abgeschlossen sein werden, haben BMWi und KfW den Banken und Sparkasse Anfang September bereits die Eckpunkte zur Optimierung der Förderlandschaft vorgestellt. Ergebnis: Ab Januar 2019 werden die bisherigen Programme in zwei neue Förderprogramme überführt, die bislang noch unter dem Arbeitstitel „Industrieprogramme“ laufen. Die Eckpunkte der Programme : Arbeitstitel: „STEP up! 2.0“
- STEP up bleibt ein Zuschussprogramm auf Wettbewerbsbasis für technologieoffene, systemische Effizienzmaßnahmen (Strom und Wärme), Prozesswärmetechnologien für Erneuerbare Energie und ggf. Investitionen in Gebäudeanlagentechnik
- Antragsberechtigt sind alle gewerblichen und kommunalen Unternehmen
- Der Zuschuss ist auf effizienzbezogene Investitionskosten limitiert
- Eine Mindesteinsparung an CO2 pro Jahr und förderfähigen Investitionskosten ist Fördervoraussetzung
Arbeitstitel „Investitionsprogramm – Energieeffizienz und Erneuerbare Wärme in der Wirtschaft“ In diesem neuen Förderprogramm erfolgt die Bündelung bestehender Programme zu einem neuen Angebot zur Förderung von hocheffizienter Querschnittstechnologien, Abwärmevermeidung und -nutzung sowie klimaschonenden Produktionsprozessen. In das neue Förderprogramm sollen sowohl Zuschussprogramme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch das KfW-Energieeffizienzprogramm-Abwärme und Teile des Programms erneuerbare Energien „Premium“ einfließen. Die Beantragung kann entweder über das BAFA als reine Zuschussvariante erfolgen, oder als Kreditvariante mit Tilgungszuschuss über die KfW.
- Antragsberechtigt sind alle gewerblichen und kommunalen Unternehmen
- Die Förderung lässt unterteilen in:
- Einzelmaßnahmen wie Wärmerückgewinnung oder Dämmung
- Maßnahmen zur Prozesswärmegewinnung aus Erneuerbaren Energien wie Biomasseanlagen, Wärmepumpen
- Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Sensorik und Energiemanagementsoftware
- Maßnahmen zur energetischen Optimierung von Anlagen und Prozessen (vormals Förderprogramm KfW-EE-Abwärme) wie Prozess- und Verfahrensumstellung auf effiziente Technologien oder Maßnahmen zur Abwärmenutzung.
- Die Höhe der Zuschüsse beträgt i.d.R. 30 % der Investitionsmehrkosten. Für Maßnahmen zur energetischen Optimierung wird als Mindesteinsparung CO2 pro Jahr und förderfähige Investitionskosten vorausgesetzt.
Sobald die Beratungen für die zwei neuen Förderprogramme abgeschlossen sind und diese in finaler Form vorliegen, werden wir erneut berichten.

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