[Energy & Utilities-Information vom 22 Februar 2022]
Die deutsche und europäische Klimaschutzpolitik einerseits und die Preisentwicklungen an den Energie- und Rohstoffmärkten andererseits zwingen die Energieversorger und Industrieunternehmen mehr denn je, ihre Investitionsentscheidungen zu erdgasbasierten Technologien im Spannungsfeld von Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit zu treffen.
Die neue Bundesregierung hat in ihrem Koalitionsvertrag das Ziel der Klimaneutralität bis 2045 fest verankert. Hierbei werden neue Gaskraftwerke explizit als Brückentechnologie gesehen, um die Versorgungssicherheit zu gewährleisten. Allein der Bedarf an zusätzlichen Kraftwerkskapazitäten ist strittig und variiert in verschiedenen Studien zwischen 0 und über 40 GW bis 2030. Die Unterschiede resultieren aus unterschiedlichen Annahmen hinsichtlich des Zubaus an Erneuerbaren Energien, der Entwicklung der Stromnachfrage, zusätzlicher Flexibilitätsoptionen und regulatorischer Anpassungen.
Besteht von Seiten der Energieversorger überhaupt Interesse in neue Gaskraftwerke zu investieren?
Insbesondere einige kommunale Versorger haben im letzten Jahrzehnt keine guten Erfahrungen mit ihren Kraftwerksinvestitionen gemacht. Besteht eine Wärmesenke, sind Investitionen in GuD-Kraftwerke nicht zuletzt aufgrund der Förderung nach dem KWKG in der Regel wirtschaftlich vorteilhaft umsetzbar. Der in den erwähnten Studien heraus gestellte Bedarf betrifft allerdings größtenteils reine Reservekraftwerke, die nur abgerufen werden, wenn Erneuerbare Energien nicht ausreichend Strom erzeugen. Deswegen kommen diese Reservekraftwerke nur auf entsprechend wenige Betriebsstunden. Die damit verbundenen volatilen und hinsichtlich Preis und Strommenge schwer kalkulierbaren Erlöse dürften somit in aller Regel einer Investitionsentscheidung entgegenstehen. Dies spiegelt sich auch in den öffentlich bekannten Investitionsplänen börsennotierter Energieversorger. Investitionsanreize müssten daher von regulatorischer Seite geschaffen werden. Insbesondere eine Vergütung der gesicherten Leistung wird diskutiert (Kapazitätsmarkt).
Schafft die EU-Taxonomie Investitionsanreize?
Trotz teils massiver Kritik, nicht nur von Umweltverbänden, hat die EU-Kommission am 2. Februar 2022 Investitionen in neue Gaskraftwerke unter bestimmten Auflagen als nachhaltig eingestuft. Die Finanzierung neuer Gaskraftwerke belastet somit nicht die regulatorisch geforderte Green-Asset-Ratio der Banken. Aber selbst bei gegebener Wirtschaftlichkeit stehen Investitionen in fossile Erzeugungstechnologien im Konflikt mit den eigenen Nachhaltigkeits- und Transformationszielen, insbesondere bei börsennotierten und anderen kapitalmarktorientierten Unternehmen und wenn bereits ein größeres fossiles Erzeugungsportfolio vorhanden ist. Ebenso legen auch private Investoren eigene Nachhaltigkeitskriterien bei ihren Investitionsentscheidungen an. Zudem beurteilt die Energiebranche die Taxonomie-Kriterien trotz der Lockerungen gegenüber früheren Entwürfen als weiterhin zu eng gefasst. Neue gasbefeuerte Anlagen müssen demnach ein bestehendes, ineffizienteres Kraftwerk ersetzen und im Durchschnitt über die Lebensdauer innerhalb der Emissionsgrenzen von 270 g CO2-Äquivalent pro erzeugter kWh Energie oder 550 Kilogramm CO2 pro installierter kW und Jahr bleiben. Das begünstigt zwar reine Spitzenlastkraftwerke mit wenigen Betriebsstunden, ist aber selbst von hocheffizienten GuD-Kraftwerken mit vielen Volllaststunden kaum einzuhalten. Die aktuelle Anforderung, bis Ende 2035 vollständig auf erneuerbare oder dekarbonisierte Gase umzustellen, verzichtet auf ambitioniertere Zwischenziele aus früheren Entwürfen und stellt eine realistischere zeitliche Kongruenz zum geplanten Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft sicher. Insgesamt bleibt abzuwarten, welchen Einfluss die durch die EU-Taxonomie definierten Kriterien auf Investitionen in neue Gaskraftwerke tatsächlich haben werden.
Energieintensive Industrie vor noch größeren Herausforderungen
Noch stärker abhängig vom Aufbau der Wasserstoffwirtschaft ist die Dekarbonisierung der energieintensiven Industrie. Dies gilt insbesondere für die Stahl-, Chemie- und Zementindustrie.
Weil grüner Wasserstoff knapp ist und damit verbundene CO2-Vermeidungskosten hoch sind, elektrifiziert die Industrie ihre Produktionsprozesse nach Möglichkeit direkt, um einen möglichst hohen Gesamtwirkungsgrad der eingesetzten Energie zu erreichen. Dadurch mindert sich die direkte Freisetzung klimaschädlicher Gase im eigenen Unternehmen (Scope 1). Die Freisetzung klimaschädlicher Gase durch Energielieferanten (Scope 2) wiederum lässt sich über den Strombezug reduzieren – entweder langfristig über den Strommix im Netz oder durch den fortschreitenden Ausbau der Erneuerbaren Energien bzw. kurzfristig durch den Abschluss grüner Stromabnahmeverträge (PPAs). Direkten Investitionen in eine eigene regenerative Energieerzeugung stehen vor dem Hintergrund des immensen Strombedarfs häufig örtliche Gegebenheiten am Produktionsstandort entgegen, aber auch die hohe Kapitalbindung oder das fehlende Angebot an Wind- und Solarparks aufgrund des vorherrschenden Verkäufermarktes. Insgesamt wird der PPA-Markt nicht zuletzt auch durch die aktuell hohen Börsenstrompreise zusätzlich belebt.
Allerdings sind viele Produktionsprozesse nicht elektrifizierbar, insbesondere wenn Erdgas eingesetzt wird, um Prozesswärme im Hochtemperaturbereich zu erzeugen. Grüner Wasserstoff stellt hier nur langfristig eine Alternative dar, wenn ausreichend Erzeugungs- und Importkapazitäten vorhanden sind, um sowohl quantitativ als auch preislich eine wirtschaftliche Versorgung darstellen zu können. In Abhängigkeit von den spezifischen Anforderungen und Gegebenheiten des Produktionsprozesses sind auch andere technologische Optionen für die Bereitstellung industrieller Prozesswärme zu prüfen. Sofern Wasserstoff alternativlos ist, helfen auf dem Dekarbonisierungspfad kurzfristig nur weitere Investitionen in die Energie- und Ressourceneffizienz, wobei insbesondere bei langen Amortisationszeiten auf die sogenannte H2-Readiness – also die Wasserstoffeignung – geachtet werden sollte. Weitere Effizienzmaßnahmen erscheinen zudem vor dem Hintergrund der stark gestiegenen Gas- und CO2-Preise sinnvoll. Aufgrund der Akzeptanz von Erdgas als Brückentechnologie stehen auch öffentliche Fördermittel für solche Investitionen zur Verfügung, die langfristig dem Ziel der Klimaneutralität dienen. Beispielsweise nutzt die Stahlindustrie in Pilotprojekten als Zwischenschritt Erdgas als Reduktionsmittel, bevor sie die Hochofenroute auf die Direktreduktion mit Wasserstoff umstellt.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass die Dekarbonisierung der Industrie in nahezu allen energieintensiven Branchen zu teils deutlich steigenden Produktionskosten führen wird. Insofern sind Forderungen nach einer Opex-Förderung nachvollziehbar – etwa in Form von Klimaschutzverträgen (Carbon Contracts for Difference, CCfD). Denkbar sind zudem Investitionskostenzuschüsse sowie intelligent ausgestaltete Carbon Leakage Mechanismen. Mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm hat sich die Bundesregierung bereits selbst verpflichtet, die rechtlichen und finanziellen Voraussetzungen für Klimaschutzverträge zu schaffen. Entsprechende Pläne werden bis zum Sommer 2022 erwartet. Zusätzlich wird es notwendig sein, das vorhandene Spektrum an öffentlichen Förderprogrammen zu erweitern, um speziell auf den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft zugeschnittene Finanzierungen zu ermöglichen.
Die Rahmenbedingungen müssen stimmen
Investitionen in gasbefeuerte Anlagen werden in den kommenden Jahren sowohl im Energie- als auch im Industriesektor in einem gewissen Umfang unverzichtbar bleiben, müssen als Brückentechnologie aber nicht unbedingt dem Ziel der Klimaneutralität im Wege stehen. Entscheidend wird sein, parallel ausreichende Kapazitäten an Erneuerbaren Energien und grünem (oder anderweitig treibhausgasfrei hergestelltem) Wasserstoff aufzubauen, um die mittelfristige Umstellung auf klimaneutrale Gase sicherzustellen. Um entsprechende Investitionsanreize zu setzen und die höheren Produktionskosten zumindest teilweise zu kompensieren, sind umfassende Förderprogramme auf EU- und nationaler Ebene sowie regulatorische und rechtliche Anpassungen erforderlich. Stabile Rahmenbedingungen sichern schlussendlich auch die Finanzierung der Investitionen.
Dennis Rheinsberg ist Direktor und Head des Sektorteams Energy, Utilities & Resources. Dort ist er verantwortlich für die Bereiche Energie, Rohstoffe und Metalle und involviert in Projekt- und Unternehmensfinanzierungs- sowie Corporate Finance-Transaktionen der Bank. Zu den von ihm betreuten Unternehmen gehören insbesondere Projektentwickler und Investoren in Erneuerbare Energien sowie die metallerzeugende und -verarbeitende Industrie. Nach dem Studium der Volkswirtschaft an der Universität zu Köln hat er seine ersten sechs Berufsjahre als Unternehmensberater absolviert, bevor er 2011 zur IKB stieß.
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