[Energy & Utilities-Information vom 2. April 2020]

Während sich an den EEG-Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land aufgrund des Mangels an genehmigten Projekten nur wenige Bieter beteiligen, herrscht bei Photovoltaik (PV) großer Wettbewerb. Die in den PV-Ausschreibungen erzielten Zuschlagswerte dienen insbesondere bei größeren Projekten teilweise nur noch als Option für eine alternative „sonstige Direktvermarktung“, etwa über Power-Purchase-Agreements (PPA, Stromabnahmeverträge). Bedroht wird der jüngste PV-Boom hingegen durch den weiterhin existenten Solardeckel von 52 GW installierter Leistung, bei dessen Erreichen die Installation von PV-Anlagen <750 kWp zum Erliegen käme, die bislang feste Einspeisevergütungen gemäß EEG erhalten und nicht an Ausschreibungen teilnehmen müssen.

Corona blockiert politische Weichenstellungen zusätzlich

Die Situation wird zusätzlich durch die aktuelle Coronakrise erschwert, von der sowohl Genehmigungsbehörden als auch Liefer- und Prozessketten von Wind- und PV-Projekten betroffen sind. Zudem sind dringend erforderliche, seit Monaten von der Bundesregierung erhoffte gesetzliche Regelungen zum weiteren Ausbau der Windenergie und zur Abschaffung des Solardeckels kurzfristig nicht zu erwarten, weil sich die politischen Prioritäten verschoben haben. Aufgrund des voraussichtlichen Erreichens des Solardeckels im Sommer plädieren die Branchenverbände BDEW und BSW Solar mittlerweile gemeinsam für eine Aussetzung im Eilverfahren. Um bei der Umsetzung von Projekten Zeit zu gewinnen, bzw. den Verlust des Zuschlags zu verhindern, verzichtet die Bundesnetzagentur (BNetzA) bei aktuellen und zukünftigen Ausschreibungen bis auf weiteres auf eine Veröffentlichung der Zuschlagsentscheidung im Internet, so dass die Fristen für Realisierung, Pönalen und Zweitsicherheiten gar nicht erst starten. Für bereits bezuschlagte Windenergieprojekte stellt die BNetzA eine Verlängerung der Realisierungsfristen in Aussicht, sofern ein formloser Antrag die Gründe für die Projektverzögerung nennt. Damit der Zuschlag bei Solaranlagen nicht verfällt, kann die Zuschlagsberechtigung vor Inbetriebnahme beantragt werden, wenn die geplante Anlage als Projekt im Marktstammdatenregister erfasst ist.

Wettbewerbsintensität bei Solar hoch, bei Windenergie an Land nicht vorhanden

Mangels kurzfristiger Lösungen für einen nachhaltigen Ausbau von Wind- und Solarenergieerzeugungskapazitäten bleibt aktuell nur die Symptombeschreibung auf Basis der abgeschlossenen EEG-Ausschreibungsrunden.

Die ersten drei Ausschreibungen in 2017 waren aufgrund der Ausnahmeregelungen für Bürgerenergiegesellschaften mit Gebotsvolumina zwischen 2,1 GW und 2,9 GW von massiven Überzeichnungen und entsprechend geringen Zuschlagswerten gekennzeichnet. Seit der weitgehenden Aussetzung der Ausnahmeregelungen Anfang des Jahres 2018 sind die Ausschreibungen vom Mangel an Projekten geprägt, die nach Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigt sind. Mit Ausnahme des Gebotstermins im Dezember 2019 waren sämtliche Ausschreibungsrunden seit Oktober 2018 unterzeichnet, so dass die Bieter ihre Gebote strategisch überwiegend nahe dem zulässigen Höchstwert von 6,3 ct/kWh (2018) bzw. 6,2 ct/kWh (2019 und 2020) platzierten. In der jüngsten Ausschreibungsrunde vom 2. März 2020 ergab sich bei einem Ausschreibungsvolumen von 300 MW und einer Zuschlagmenge von rd. 151 MW ein mittlerer Zuschlagswert von 6,08 ct/kWh bei einem Minimum von 5,74 ct/kWh. Aufgrund des hohen Volumens von 2,9 GW in den verbleibenden fünf Ausschreibungsrunden in 2020 ist vor dem Hintergrund der Genehmigungssituation kurzfristig mit keiner signifikanten, nachhaltigen Intensivierung des Wettbewerbs zu rechnen.

Ein ganz anderes Bild vermitteln die PV-Ausschreibungen nach EEG 2017. Diese waren wie bereits die sechs unter der Freiflächenanlagenausschreibungsverordnung (FFAV) in den Jahren 2015 und 2016 durchgeführten Ausschreibungen ausnahmslos deutlich überzeichnet. Daraus resultierten Zuschlagswerte zwischen rund vier und sechs Cent je kWh. Die Ausschreibungsrunde vom 2. März 2020 endete bei einem Ausschreibungsvolumen von 300 MW und einer Zuschlagmenge von rd. 301 MW bei einem mittleren Zuschlagswert von 5,18 ct/kWh und einem Minimum von 4,64 ct/kWh. Schwankungen bei Gebots- und Zuschlagswerten sind insbesondere auf die jeweiligen Ausschreibungsvolumen und auf die zeitliche Nähe alternativer Auktionstermine zurückzuführen. Neben den dargestellten reinen PV-Ausschreibungen fanden zudem je zwei gemeinsame PV- und Windenergie-Ausschreibungen in den Jahren 2018 und 2019 statt, die gänzlich von Solar-Anlagen gewonnen werden konnten. Die durchschnittlichen, mengengewichteten Zuschlagswerte lagen zwischen 4,7 ct/kWh und 5,7 ct/kWh, bei einem Volumen von insgesamt 826 MW. Insgesamt ist bei der Analyse der Ergebnisse zu beachten, dass bei einigen Ausschreibungen größere Gebotsvolumina von Bietern mit Solar-Anlagen größer zehn Megawatt stammten, die aufgrund von Länderöffnungsklauseln auf Acker- und Grünlandflächen zu den Ausschreibungen zugelassen wurden.

Corona als Bremsblock für den sich gerade entwickelnden PPA-Markt?

Aufgrund des auch für das Jahr 2020 zu erwartenden schwachen Zubaus neuer Windenergieanlagen könnte zum Jahreswechsel erstmals ein Nettorückgang der installierten Leistung zu verzeichnen sein. Ein wirtschaftlicher Weiterbetrieb von rund 4 GW installierter Leistung, die in diesem Jahr aus der EEG-Vergütung laufen, erscheint vor dem Hintergrund der auch im Zuge der Corona-Pandemie stark gefallenen Börsenstrompreise ökonomisch zunehmend schwieriger. Insofern ist zu erwarten, dass Abschlüsse von PPAs in Deutschland auch in den nächsten Monaten im Wesentlichen nur bei Solarparks außerhalb des EEG zu beobachten sind. Andererseits bleibt der Druck auf die Industrie zur Dekarbonisierung des eigenen Energieverbrauchs trotz Pandemie hoch. Es bleibt die Hoffnung, dass zumindest ein Teil dieser Kapazitäten in Erzeugungsportfolien weiterbetrieben werden kann und die Energiewende nicht unterbrochen wird.

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