[Energiesektor-Radar – Ausgabe 01/2018] Neben den energiepolitischen Diskussionen zur Energiewende erregten im 2. Halbjahr 2017 erneut die EEG-Ausschreibungen große Aufmerksamkeit.
Ausschreibungen gemäß EEG 2017
Auch in der dritten Ausschreibungsrunde für Photovoltaik¹ im Oktober setzte sich die stetige Preisdegression fort. Erstmals sank der mittlere Zuschlagswert mit 4,91 ct/kWh unter die Marke von fünf Cent und somit um über 25 % gegenüber der Ausschreibung im Februar 2017. Gründe sind insbesondere die per „Länderöffnungsklausel“ in Baden-Württemberg und Bayern zugelassenen Acker- und Grünlandflächen. Zudem waren drei Solarparks auf Anlagen zur Kies- und Sandgewinnung mit Leistungen größer 20 MW erfolgreich, wodurch das Volumen der erfolgreichen Gebote im Durchschnitt von 5,3 auf 11,1 MW anstieg.
Die sogenannten Bürgerenergiegesellschaften dominierten wie im Mai auch im August und November die Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land und konnten ihren Anteil am bezuschlagten Volumen auf95 % bzw. 99 % weiter steigern. Da die Kalkulationen für die meisten der erfolgreichen, ungenehmigten Projekte auf der nächsten, noch leistungsstärkeren Anlagengeneration basieren dürften, stürzte der durchschnittliche Zuschlagswert auf 3,82 ct/kWh. Vor dem Hintergrund, dass die Stromgestehungskosten mit den aktuell verfügbaren Anlagentypen eher bei 5,6 ct/kWh liegen und die ersten beiden Ausschreibungsrunden in 2018 nur für Projekte mit BImschG-Genehmigung² zugelassen sind, hat die Bundesnetzagentur den Höchstwert für die Ausschreibungen im Jahr 2018 von rechnerisch rd. 5,0 auf 6,3 ct/kWh angehoben.
Die erste Ausschreibung für Biomasse fiel erwartungsgemäß weniger spektakulär aus, aufgrund unattraktiver Höchstwerte für die Gebote lag das Gebotsvolumen deutlich unter dem Ausschreibungsvolumen von 122,4 MW. Der durchschnittliche Zuschlagswert lag bei 14,81 ct/kWh für Neuanlagen und 14,16 ct/kWh für Bestandsanlagen. Erfolgreich waren insbesondere Unternehmen, die Rest- und Abfallstoffe einsetzen.
Ausschreibungen für KWK-Anlagen³
Für alle neuen und modernisierten KWK-Anlagen mit einer elektrischen Leistung von mehr als 1 MW bis einschließlich 50 MW werden die Zuschlagszahlungen für den produzierten Strom mittels Ausschreibung ermittelt. Bei der ersten Ausschreibung im Dezember wurden von den eingereichten 225 MW rd. 82 MW bezuschlagt, der mengengewichtete, durchschnittliche Zuschlagswert belief sich auf 4,05 ct/kWh. Dominiert wurde der Tender von Stadtwerken und größeren Gasmotorenkraftwerken. Angesichts dieser Fördersätze könnten Ausschreibungen auch für bisher größer ausgelegte Anlagen interessant werden, deren Vergütung sich ansonsten anhand der gesetzlichen Regelungen bestimmt.
Volle EEG-Umlage für KWK-Eigenversorgung
Grundsätzlich mussten alle neuen Eigenversorger seit dem Start der EEG-Novelle 2014 auch auf den eigenverbrauchten Strom die volle EEG-Umlage entrichten. Für den mit KWK-Anlagen erzeugten und selbst verbrauchten Strom galt allerdings ein ermäßigter Umlagesatz von zuletzt 40 % der regulären EEG-Umlage. Überraschend hat die Europäische Kommission im Dezember eine Fortführung der bis Ende 2017 befristeten Ausnahmeregelung versagt, da diese zu einer teilweisen Überförderung führen könne, insbesondere bei industriellen Großanlagen mit einer hohen Eigenverbrauchsquote. Die laufenden Gespräche zwischen Bundesregierung und EU-Kommission sollen 2018 zügig zu einer Neuregelung für die betroffenen rd. 10.000 KWK-Neuanlagen führen, um die Förderung zu erhalten.
Einigung über die Reform des ETS
Die am 9. November zwischen EU-Parlament, EU-Kommission und Rat der EU erzielte Einigung zur Reform des Europäischen Emissionshandels (ETS) sieht eine jährliche Verknappung der Zertifikate um 2,2 % vor. Umweltverbände kritisieren, dass die Beschlüsse zwar in die richtige Richtung weisen, aber unzureichend sind, um eine Lenkungswirkung zu erzielen, mit der sich das europäische CO2-Reduktionsziel erreichen lässt. Kritisiert wird auch, dass Energieversorgern und energieintensiven Industrieunternehmen weiterhin kostenlose Zertifikate zugestanden werden.
Fazit
Die weitere Branchenentwicklung hängt auch davon ab, wie die vage formulierten Ergebnisse zu Energiewende und Klimaschutz aus den Sondierungs-gesprächen von der möglichen „Großen Koalition“ konkretisiert und umgesetzt werden. Dies betrifft insbesondere den Plan zum Kohleausstieg in zeitlicher und struktureller Hinsicht. Für die Wind- und PV-Branche gibt es mit den vorgesehenen Sonderausschreibungen hingegen bereits konkrete positive Signale.
1) Photovoltaik-Anlagen mit Leistung größer 750 kW und max. 10 MW; kleinere Anlagen erhalten eine gesetzliche Einspeisevergütung
2) BImSchG-Genehmigung = Bau- und Betriebsgenehmigung nach dem Bundesimmissionssschutzgesetz
3) KWK-Anlagen = Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen
Spezial: KWKG 2017
Förderung von KWK-Strom
Voraussetzung für die Förderung von KWK-Anlagen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) ist die Zulassung der Anlage durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Eine wichtige Änderung des KWKG 2017 ist die Einführung von Ausschreibungen. Die Förderkategorie innovative KWK-Systeme wurde im KWKG 2017 ebenfalls neu eingeführt. Dazu gehören KWK-Anlagen in Kombination mit hohen Anteilen an erneuerbaren Energien. KWK-Strom aus Anlagen bis einschließlich 1 MW und größer 50 MW sowie Bestandsanlagen werden weiterhin durch feste Zuschlagssätze gefördert. Die Zuschlagszahlungen sind zeitlich befristet. Für neue KWK-Anlagen mit einer Leistung größer 50 kWel beträgt die Dauer der Zuschlagszahlung 30.000 Vollbenutzungsstunden. Die „Besondere Ausgleichsregelung“ des EEG 2017 für stromkostenintensive Unternehmen wird auf das KWKG übertragen, sodass diese Unternehmen bezüglich der Förderkosten privilegiert werden.
Ausschreibungsverfahren
Mit der Einführung von Ausschreibungen für die Förderung von KWK-Anlagen zwischen 1 und 50 MW sowie innovativen KWK-Systemen wird die Höhe der Zuschlagszahlungen wettbewerblich ermittelt. Die Zuschlagswerte werden im Gebotspreisverfahren („pay as bid“) ermittelt, sodass der Gebotswert entscheidend ist. Das Ausschreibungsdesign orientiert sich am EEG 2017 und ist darauf ausgerichtet, freien Wettbewerb zwischen Anlagen der öffentlichen Versorgung und industriellen KWK zu erzeugen und somit Kostensenkungspotenziale zu generieren. Die Ausschreibungen werden von der Bundesnetzagentur durchgeführt. Das Ausschreibungsvolumen ist gesetzlich festgelegt und entspricht den Zielen für den Ausbau der KWK-Stromerzeugung, um sicher zu stellen, dass die Kostenbelastung für die Verbraucher tragbar bleibt. Für die Teilnahme an den Ausschreibungen müssen die KWK-Anlagen bestimmte technische Anforderungen erfüllen, damit sie im Strommarkt und im Redispatch flexibel reagieren können und keine erneuerbaren Energien verdrängen.
Erste Ausschreibungsrunde
Der Gebotstermin für dieerste Ausschreibung war der 1. Dezember 2017. Das Ausschreibungsvolumen betrug 100 MW und der Höchstwert lag bei 7 ct/kWh KWK-Strom. Die bezuschlagte Gebotsmenge betrug 81.981 kW. Der niedrigste Gebotswert, der einen Zuschlag erhielt, lag bei 3,19 ct/kWh, der höchste Zuschlagswert bei 4,99 ct/kWh. Somit beträgt der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert der ersten Ausschreibung 4,05 ct/kWh.
Aktuelles IKB-Projekt
Um die eigene Energieversorgung noch flexibler und effizienter zu machen, errichtet INEOS in Köln eine hocheffiziente Gas- und Dampfanlage mit einem Wirkungsgrad von mehr als 90 %. Die Hauptaufgabe des standorteigenen Industriekraftwerkes ist die thermische Verwertung der in den Produktionsanlagen anfallenden Reststoffe, welche einerseits als Prozessenergie den Betrieben zugeführt werden und andererseits die Stromversorgung von INEOS in Köln zu etwa einem Drittel abdecken. Beim neuen Kraftwerk wird eine Gasturbine zur Stromerzeugung einem Abhitzekessel vorgeschaltet. Durch den Betrieb als KWK-Anlage erhöht sich der Output an Strom und Dampf bei effizienterer Auslastung der Brennstoffe im Vergleich zur Altanlage. Die entstehende Abwärme wird dem Kessel zugeführt, wo mit Zusatzfeuerung Dampf erzeugt wird. Der Dampf wird sowohl über eine Dampfturbine zur Stromerzeugung eingesetzt als auch über Entnahmen in die Prozessnetze abgegeben. Die Wirtschaftlichkeit des Industriekraftwerks wird durch die KWK-Förderung deutlich positiv beeinflusst. Bei einem Gesamtinvestitionsvolumen von 190 Mio. € beträgt die KWK-Förderung rund 37 Mio. €.
IKB-Einschätzung
Die Regelung der aktuellen Förderung von KWK-Anlagen gemäß KWKG läuft bis Ende 2022. Um in den sicheren Genuss der KWK-Zulage zu kommen, sollten Errichtungen von neuen oder Modernisierungen bestehender Anlagen in 2018/19 geplant und genehmigt sein, so dass in 2019 mit den Maßnahmen begonnen werden kann. Die Inbetriebnahme sollte für spätestens Q2/2022 geplant sein, um einen entsprechenden Puffer für unvorhersehbare Themen zu haben.
1) Für neue, modernisierte und nachgerüstete KWK-Anlagen bis 1 und über 50 MW, zwischen 1 und 50 MW nur nachgerüstete Anlagen; ETS-Bonuszahlung von 0,3 ct/kWh bei Anlagen im Emissionshandel
2) Bonuszahlung bei Ersatz eines Kohle befeuerten Kraftwerks von 0,6 ct/kWh
Bernd Rupieper ist Leiter der Industriegruppen. Mit seinen Sektorspezialisten/-teams betreut er Unternehmen aus den Kernbranchen Industrials & Automotive, Healthcare, Pharma & Chemicals, Consumer & Retail sowie Energy & Utilities, die in allen wichtigen Finanzierungs- und Corporate Finance-Transaktionen der Bank involviert sind. Nach seinem Elektrotechnikstudium arbeitete er rd. 10 Jahre im Kraftwerksanlagenbau der Siemens AG, daneben studierte er Wirtschaftsingenieurwesen. 1999 stieß er dann zur IKB, wo er die ersten 10 Jahre in der strukturierten Finanzierung das Energieportfolio der IKB aufbaute. Die Energiewirtschaft ist nunmehr seit 30 Jahren seine fachliche Domäne.
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