[Fördermittel-Information vom 20. August 2019] Liest man die Presse der letzten Monate, gewinnt man zunehmend den Eindruck, dass die Zeiten des klassischen Bankgeschäfts im Bereich der Förderdarlehen gezählt sind. Schon lange bieten digitale Kreditvermittler, wie beispielsweise Interhyp oder Dr. Klein, die Wohnungsförderungsprogramme der KfW auf ihrer Homepage an. Aber auch in der gewerblichen und kommunalen Förderung tummeln sich zunehmend Unternehmen aus der Fintech-Branche: So kündigt die KfW an, mit Commnex im Bereich von Förderkrediten für Kommunen zusammenzuarbeiten, Compeon wirbt mit über 1.700 Förderangeboten auf seiner Homepage und die NRW.Bank startet eine Kooperation mit FinCompare. Da stellt sich die Frage: Wofür brauchen wir überhaupt noch traditionelle Banken in diesem Geschäft? Wird der pfiffige Startup-Unternehmer nicht viel lieber mit seinem Smartphone über Internetportale passende Programme zusammensuchen und sich mit ein paar Klicks ein Angebot zumailen lassen, während er in einer schicken Kaffeehaus-Filiale auf seinen Macchiato wartet?

Die Möglichkeit von Datenbankabfragen – auch online wie z. B. die Förderdatenbank des BMWi, in der sich alle wesentlichen Förderprogramme der Länder, des Bundes und der EU finden – existiert schon seit etlichen Jahren. Daneben stehen schätzungsweise ca. 200 Durchleitungsbanken, die allein bei der KfW akkreditiert sind. Hinzu kommen umfangreiche Informations- und Serviceangebote aller mit öffentlichen Förderprogrammen beschäftigten Institutionen, angefangen von den Förderbanken und Projektträgern selbst, über diverse Förderberatungsgesellschaften mit öffentlichem Auftrag, bis hin zu den zuständigen Ministerien.

Was können nun Fintechs, was die bisherigen Informations- und Dienstleistungsangebote nicht können? Klare Antwort: Die Vermittlung des preisgünstigsten Angebots eines Förderdarlehens in Form einer Ausschreibung über eine Plattform. Zwei Dinge werden hierbei jedoch schnell übersehen: a) bevor ein Förderdarlehen ausgeschrieben werden kann, muss es erst einmal einen fertigen Förderantrag – oder noch besser eine Zusage – geben sowie b) braucht es in der Regel eine Durchleitungsbank, die das Kreditausfallrisiko ganz oder teilweise und gegenüber dem Förderbank die erforderlichen administrativen Aufgaben bis hin zum Verwendungsnachweis übernimmt. Das gehört nämlich weder zum Leistungsangebot der Fintechs noch zu dem der Fördergeber.

Die Schwierigkeit liegt unter anderem darin, dass Förderprogramm nicht gleich Förderprogramm und auch Durchleitungsbank nicht gleich Durchleitungsbank ist. So gibt es einerseits „niedrigschwellige“ und hochstandardisierte Förderprogramme, bei denen in der Regel der Fördermehrwert meist eher gering ausfällt, und andererseits anspruchsvollere, individuell ausgestaltbare Programme, bei denen der Fördervorteil beträchtlich sein kann. Auf der Seite der niedrigschwelligen Förderprogramme findet sich z. B. die durchstandardisierte Wohnungsbauförderung. Allen voran hat die KfW in den letzten Jahren beträchtliche Mittel in die Digitalisierung dieser Programme investiert und so ermöglicht, dass eine Förderentscheidung mittlerweile ohne menschliches Zutun durch den Computer auf Basis der vom Antragsteller in Verbindung mit einem Sachverständigen eingereichten Angaben getroffen werden kann. Diese Vereinfachung und Beschleunigung der Antragsstellung hat auch eine Kehrseite: Seit einigen Jahren prüft die KfW, nicht zuletzt auf Druck des Bundesrechnungshofes, die Umsetzung der geförderten Maßnahmen auch vor Ort. Ähnlich einfach gestaltet sich der Prozess für allgemeine gewerbliche Investitionsförderprogramme, die beihilfefrei ausgestaltet sind, und unter Namen wie Unternehmerkredit oder Universalkredit laufen.

Dem gegenüber stehen Förderprogramme, die sehr individuell ausgestaltbar und in der Regel beihilferelevant sind und bei denen im Erfolgsfall erhebliche Zuschüsse erhalten werden können. Nachvollziehbar ist, dass die Digitalisierung hier nur eine nachrangige Bedeutung hat. Schon bei der Vorbereitung und noch deutlich vor der eigentlichen Antragsstellung ist umfangreiche Erfahrung und Kenntnis der Rahmenbedingungen gefragt, so z. B.: Wie definiert sich mein Vorhaben, was ist förderfähig und was nicht, wann beginnt das Vorhaben, wie errechnet sich der Fördervorteil, wie gehe ich mit Fristen um, welche Fördermittel darf ich kombinieren (sprich akkumulieren), welche beihilferechtlichen Rahmenparameter habe ich zwingend zu beachten, wie verläuft der Antragsprozess und wann ist mit einer Zusage zu rechnen. Und auch wenn die Förderzusage eingeht, ist der Prozess noch lange nicht vorbei. Fehler können nicht nur zum Verlust, sprich Rückzahlung der erhaltenen Förderung führen, sondern im schlimmsten Fall sogar zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Entsprechend haben sich auch die unterschiedlichen Anbieter auf dem Markt positioniert: Es gibt sowohl Banken als auch Fintechs, die sich eher auf die Abwicklung des standardisierten Massengeschäfts konzentrieren, aber auch Banken und Berater, die maßgeschneiderte Lösungen anbieten.

Bemerkenswert ist, dass sich die Erkenntnis, dass man nicht alles über eine digitale Plattform abwickeln kann, auch bei ausgewählten Fintechs durchzusetzen beginnt. So kündigte Compeon zu Beginn des Jahres die Eröffnung von Präsenzberatungen in ausgewählten Metropolregionen an. Die Hypoport-Gruppe ging noch einen Schritt weiter, indem sie im Juli 2019 die Akquisition einer Fördermittelberatungsgesellschaft veröffentlichte. Bewegen sich die Sektoren also aufeinander zu, werden Banken digitaler und Fintechs analoger?

Die IKB Deutsche Industriebank AG ist nicht nur seit Jahrzehnten führendes Durchleitungsinstitut gewerblicher Förderprogramme der KfW, sondern bietet ihren Kunden auch eine individuelle und umfassende Beratung bei der Erschließung von Förderkrediten und Zuschüssen an. Als Kreditgeber begleiten wir unsere Kunden nicht nur bei der Suche nach geeigneten Förderangeboten und deren Beantragung, sondern auch nach Zusage bis zum Abschluss des Vorhabens.

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