[Fördermittel-Informationen vom 11. Mai 2021]
Im November 2020 hatten Jens Fröhlich und Bernd Rupieper in einem Interview auf unserem Corporate Blog erläutert, warum Unternehmen nachhaltig investieren sollten. Ein halbes Jahr später wollen wir von den beiden wissen, was sich seitdem in der Gesetzgebung und bei den Fördermitteln getan hat.
Jens Fröhlich | Bernd Rupieper |
Hat das Thema Dekarbonisierung seit unserem letzten Interview Fahrt aufgenommen?
Jens Fröhlich, Leiter Fördermittel der IKB: Zunächst einmal kann man sagen, dass weiterhin fieberhaft politisch daran gearbeitet wird, die Klimaschutzziele zu realisieren. Soviel ist sicher!
Aktuell sollen die Reduktionsziele für Deutschland nun noch weiter verschärft und zusätzlich mit Zwischenzielen für 2035 und 2040 versehen werden, weil das Bundesverfassungs-gericht Ende April ein Urteil zum Klimaschutzgesetz gefällt hatte. Demnach soll der CO2-Ausstoß in Deutschland bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent statt 55 Prozent sinken und bereits 2045 soll Klimaneutralität erreicht werden.
Vielleicht rufen wir uns aber dazu noch einmal kurz in Erinnerung: Die Kernbestandteile des deutschen Klimaschutzprogramms 2030 sind die Einführung eines nationalen Emissionshandels für die Sektoren Wärme und Verkehr, Entlastungen für die Bürger und die Wirtschaft sowie umfangreiche zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen. Die Maßnahmen reichen dabei von zusätzlichen öffentlichen Investitionen, über Verbesserungen bei den umfassenden Förderprogrammen, bis hin zur Einführung neuer steuerlicher Instrumente, die für erhebliche Einsparungen in den einzelnen Sektoren sorgen. Hierfür stellt der Bund eine nie dagewesene Menge Geld zur Verfügung. Das Finanzvolumen der Maßnahmen beläuft sich – alleine zwischen 2020 und 2023 – auf rund 54 Milliarden Euro. Dabei bleibt der Energie- und Klimafonds EKF das zentrale Finanzierungsinstrument für Energiewende und Klimaschutz in Deutschland.
Verschiedene deutsche Gesetze sind im letzten Jahr verabschiedet worden, wir sprachen bereits im letzten Interview darüber. Die wesentlichen Updates:
Mit dem Brennstoffemissionshandelsgesetz 2020 werden zukünftig Emissionszertifikate zu einem jährlich ansteigenden Festpreis mit einem moderaten Einstieg ausgegeben: von 25 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2021 bis 55 Euro pro Tonne CO2 im Jahr 2025. Danach sollen die Zertifikate versteigert werden; zu einem Mindestpreis von 55 Euro pro Tonne CO2 und einem ambitionierteren Höchstpreis von 65 Euro pro Tonne CO2. Langfristig soll die nationale Maßnahme im europäischen Emissionshandel aufgehen, so die Bunderegierung.
Weitere Gesetze bedürfen noch der beihilferechtlichen Genehmigung durch die EU, so das Kohleausstiegsgesetz 2020. Während der Ausstieg aus der Steinkohleverstromung bereits durch die EU genehmigt worden ist, warten Braunkohlekraftwerks- und -revierbetreiber weiterhin auf die EU-Zustimmung.
Bernd Rupieper, Leiter Industriegruppen der IKB: Der Ausbau der erneuerbaren Energien auf 65 Prozent am Stromverbrauch bis 2030 ist eine wesentliche Voraussetzung für das Gelingen der Energiewende. Die Bundesregierung hatte hierzu bereits Ende des letzten Jahres das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz, kurz EEG 2021 auf den Weg gebracht. Grundsätzlich ist es als Weiterentwicklung des EEG 2017 zu bewerten. Die Marktintegration der Erneuerbaren Energien soll weiter verbessert und der Ausbau wieder deutlich gesteigert werden. Um dieses Ziel zu erreichen, werden zum Beispiel die bisherigen Beschränkungen bei der Photovoltaik aufgehoben und ein technologiespezifischer Ausbaupfad für die Erneuerbaren Energien in installierter Leistung und Strommenge ausgewiesen. Das EEG 2021 ist jüngst durch die EU notifiziert worden.
Dabei hat die Europäische Kommission jedoch einzelne Regelungen des EEG 2021 ausgenommen, wie die Regionalisierung der Förderung durch sog. Südquoten, die jüngst vom Bundeskabinett beschlossenen Erhöhungen der Ausschreibungsmengen für Wind an Land und Solar für das Jahr 2022, die Bestandsförderung von älteren Projekten, die vorgesehene Mitfinanzierung der EEG-Umlage aus dem Bundeshaushalt und die EEG-Umlagebefreiung für grüne Wasserstofferzeugung. Die aufgezählten Regelungsinhalte sollen nun zu einem späteren Zeitpunkt in separaten Genehmigungsverfahren von der Europäischen Kommission geprüft werden. Das ist also im europäischen Kontext alles nicht so einfach.
Dann schauen wir noch eben auf das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, kurz KWKG 2020. Ursprünglich wurde das KWKG 2020 im Juli 2020 im Rahmen des Kohleausstiegsgesetzes novelliert, musste aber aus beihilferechtlichen Gründen bereits im Dezember 2020 im Rahmen der Verabschiedung des EEG 2021 wieder in wesentlichen Punkten geändert werden. Grundstruktur und Förderschwerpunkte bleiben aber erhalten, zusätzlich angereizt werden der Ersatz kohlebefeuerter KWK-Anlagen, die Einbindung Erneuerbarer Energien sowie eine flexiblere Fahrweise. Der Südbonus wurde hier nicht akzeptiert, die untere Ausschreibungsgrenze gilt nun bereits für KWK-Anlagen ab 500 kW und das Gesetz wurde nicht – wie geplant – bis 2029 verlängert, sondern nur bis 2026. Damit bleibt das KWKG aber ein wichtiges Förderinstrument, um Investitionen in energieeffiziente Infrastrukturen zu ermöglichen. Das KWKG 2020 muss allerdings noch durch die EU notifiziert werden. Die Zustimmung wird aber auf deutscher Seite kurzfristig erwartet.
Wie sieht es speziell in der Energiewirtschaft aus?
Bernd Rupieper: Das mit dem Klimaschutzplan 2050 und im Klimaschutzgesetz verbindlich beschlossene Sektorziel für die Energiewirtschaft liegt bei 175 Millionen Tonnen CO2-Äquivalenten, die im Jahr 2030 maximal noch ausgestoßen werden dürfen. Die jüngste Verschärfung ist da noch nicht eingerechnet. Demnach wären es dann nur noch 108 Millionen Tonnen CO2. Dazu sind Maßnahmen notwendig, die klimapolitisch ehrgeizig, aber gleichzeitig auch ökonomisch und sozial ausgewogen sind und die Versorgungssicherheit gewährleisten. Dazu gehören der schrittweise Ausstieg aus der Kohleverstromung, der Ausbau des Anteils der erneuerbaren Energien am Bruttostromverbrauch auf 65 Prozent bis 2030, die Weiterentwicklung und umfassende Modernisierung der Kraft-Wärme-Kopplung, die Umstellung der Wärmenetze auf erneuerbare Energien und unvermeidbare Abwärme, die Transformation des Energiesystems mithilfe von Reallaboren und das Investitionsprogramm für mehr Energieeffizienz und Prozesswärme aus erneuerbaren Energien in der Wirtschaft.
Jens Fröhlich: Vielleicht noch ein paar Worte zum Thema Nationale Wasserstoffstrategie: Wir sehen aktuell viele Reallabore, Pilotvorhaben und weitere Wasserstoffprojekte. Alle Projekte haben leider eins gemeinsam, sie stehen erst am Anfang und erwarten eine Regulatorik und Förderinstrumente, die es den Initiatoren erlauben, zu investieren. Viele Großprojekte wurden bis zum 19. Februar 2021 als strategische Förderprojekte unter dem europäischen IPCEI-Programm beantragt; die Abkürzung steht für „Important Projects of Common European Interest“. Allerdings werden nur Wenige die notwendigen Voraussetzungen erfüllen. Zudem bedient sich das IPCEI-Programm eines wettbewerblichen Verfahrens, die eingereichten Anträge konkurrieren also miteinander.
Neben dem IPCEI-Programm gibt es aber auch weitere geeignete Förderinstrumente auf deutscher Seite.
Was gibt es Neues von der EU-Taxonomie? Ist es bei den 400 Seiten geblieben oder wurden z. B. weitere Branchen aufgenommen?
Bernd Rupieper: In der Tat, hier gibt es einige Neuigkeiten. Erst Ende April hat die Europäische Kommission ein ambitioniertes und umfassendes Maßnahmenpaket angenommen. Die beschlossenen Maßnahmen sollen Anleger in die Lage versetzen, ihre Investitionen auf nachhaltigere Technologien und Unternehmen umzustellen, um so wesentlich zur Klimaneutralität Europas bis 2050 beizutragen.
Dazu gehört etwa ein Richtlinienvorschlag zur Nachhaltigkeitsberichterstattung der Unternehmen. Er soll dafür sorgen, dass Unternehmen der Öffentlichkeit transparente, vergleichbare und verlässliche Angaben präsentieren, welche die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit belegen.
Und auch im Hinblick auf die Taxonomie gibt es Neues. Es werden technische Bewertungskriterien eingeführt, anhand deren bestimmt werden soll, welche Tätigkeiten wesentlich zur Erreichung von zwei der in der Taxonomie-Verordnung festgelegten Umweltziele beitragen, nämlich die Anpassung an Klimawandel und Klimaschutz. Diese Kriterien stützen sich auf wissenschaftliche Empfehlungen der Sachverständigengruppe für ein nachhaltiges Finanzwesen. Sie sind das Ergebnis zahlreicher Rückmeldungen von Interessenträgern und der diesbezüglichen Diskussionen mit Europäischem Parlament und Rat. Berücksichtigt werden wirtschaftliche Tätigkeiten von etwa 40 % der börsennotierten Unternehmen in Sektoren, auf die knapp 80 % der direkten Treibhausgasemissionen in Europa entfallen. Dazu gehören Energie, Forstwirtschaft, Herstellung, Verkehr und Gebäude. Laut dem neuen Entwurf zur Taxonomieverordnung wird Bioenergie nicht mehr als Übergangsenergie, sondern als nachhaltig klassifiziert. Biokraftstoffe müssen im Vergleich zu fossilen Kraftstoffen 65 Prozent an CO2 einsparen, die energetische Verwendung von Biomasse in KKW-Anlagen im Vergleich zum Einsatz fossiler Brennstoffe 80 Prozent. Bereichsübergreifend für alle energiewirtschaftlichen Tätigkeiten gilt weiterhin eine höchstzulässige Emission von 100g CO2 pro kWh über den gesamten Lebenszyklus. Das trifft auch für Gas- und Wasserkraftwerke zu.
In dem Entwurf tauchen übrigens die Erdgas- und die Atomindustrie nicht auf. Sie sollen im vierten Quartal 2021 – wahrscheinlich nach einer längeren und intensiven Debatte – durch ein separates Gesetz in die Taxonomie aufgenommen werden. Während einige Mitgliedstaaten diese Sektoren als grün klassifizieren wollen, ist das EU-Parlament vehement dagegen.
Welche Rolle spielt die Sektorkopplung?
Jens Fröhlich: Die Sektorkopplung wird von der Förderpolitik des Bundes hervorgehoben. Förderansätze wie Reallabore oder die erwähnten IPCEI-Programme setzen auf Verbundprojekte, bei denen mehrere Unternehmen branchenübergreifend zusammenarbeiten. Angesichts der anstehenden, nahezu disruptiven Veränderungen vieler Industriesektoren liegen die praktischen Vorteile insbesondere beim Thema grüner Wasserstoff auf der Hand; schließlich geht es darum in möglichst kurzer Zeit sowohl die Erzeugung, die Verteilung als auch die Verwendung für die Produktion umzustellen. Da macht es Sinn, wenn sich Windparkbetreiber, Energieversorger, Anlagenbauer und die verarbeitende Industrie zusammentun und jeder die Aufgaben erledigt, für die er die Expertise mitbringt. Gleichzeitig kann man das Risiko auf mehrere Schultern verteilen. Das Reallabor „Westküste 100“ ist dafür ein schönes Beispiel.
Bernd Rupieper: Die Sektorkopplung birgt allerdings auch ihre eigenen Tücken. Zum einen machen sich die Konsorten in gewisser Weise gegenseitig voneinander abhängig und müssen die Kooperation sehr aktiv managen. Andererseits ergeben sich auch besondere Herausforderungen bei der Finanzierung. Denn mehrheitlich dürften derartige Konstrukte von den entsprechenden joint venture-Gesellschaften finanziert werden; die Bereitschaft, für die gemeinschaftlich genutzte Infrastruktur nennenswerte Finanzierungen auf die eigene Bilanz zu nehmen, dürfte bei den beteiligten Konzernen allerdings weniger stark ausgeprägt sein.
Was hat sich bei den entsprechenden Förderprogrammen getan? Sind die Programme EU-weit harmonsiert?
Jens Fröhlich: In den Jahren seit 2019 wurden eine große Vielzahl von Förderprogrammen angekündigt. Teilweise waren die Ankündigungen deutlich schneller als die Umsetzung. Aber immerhin sehen wir jetzt langsam, aber sicher eine gewisse Konsolidierung. Mittlerweile sind viele Zuschussprogramme von der EU genehmigt worden und Unternehmen können diese Zuschüsse auch wirklich beantragen.
Allerdings tut sich ein neues Thema auf, das wahrscheinlich insbesondere Deutschland trifft, nämlich die hohen Beschaffungskosten für „grünen Wasserstoff“ infolge der hohen Energiekosten. Es kursiert ein Spruch: „Du kannst mir einen Elektrolyseur schenken, ich würde ihn nicht nehmen.“ Leider ist uns die Quelle nicht bekannt, aber das beschreibt das Problem ganz gut: Die Investitionskosten sind das eine, die Betriebskosten aber ein anderes, nicht minder großes Problem. Das resultiert nicht zuletzt aus der in Europa einzigartigen Regulierung des deutschen Energiesektors durch das EEG. Vor diesem Hintergrund fordern immer größere Teile der Wirtschaft neben den Investitionszuschüssen auch Betriebskostenzuschüsse. Schlagworte wie „contract for difference“ machen die Runde. Und nun wurde auch noch in der EU-Notifizierung zum EEG 2021 die EEG-Umlagebefreiung herausgenommen und soll separat geprüft werden.
Bernd Rupieper: Deutschland hat sehr strikt seine Atomkraftwerke abgeschaltet und setzt auf Wind- und Sonnenenergie. Gleichzeitig ist auch nur der grüne, also CO2-frei hergestellte Wasserstoff Mittel der Wahl. Andere EU-Länder halten sich mehrere Türen offen. So werden nicht nur auch andere Wasserstoff-Farben wie blau oder türkis als Übergangslösung in Betracht gezogen, sondern auch die Atomenergie als CO2-freie Energiequelle. Frankreich ist zum Beispiel sehr bestrebt, Atomstrom als „grüne Energie“ in der Taxonomie zu berücksichtigen.
Natürlich müssen zudem alle Förderprogramme im Einklang mit dem EU-weit geltenden Beihilferecht stehen, oder, wenn sie darüber hinausgehen wollen, von der Wettbewerbsbehörde in Brüssel genehmigt werden. Das kostet ziemlich viel Zeit. Nur Betriebskostenzuschüsse in dem zuvor diskutierten Sinn, sieht das europäische Beihilferecht gar nicht vor. Man kann hier gut erkennen, dass die EU zwar über alles den Rahmen spannt, aber jedes Land mit seinen eigenen Problemen zu kämpfen hat.
Wie stellen sich die deutschen Förderbanken auf, insbesondere die KfW? Gibt es Kooperationen?
Jens Fröhlich: Bislang liegt das Hauptaugenmerk der deutschen Förderpolitik auf dem Thema Zuschuss. Das ist auch richtig so, denn fast alle Projekte eint ein Problem: die mangelnde Wirtschaftlichkeit im Vergleich zu konventionellen Produktionsweisen und die noch sehr hohen Energiekosten, etwa für grünen Wasserstoff. Die teilweise seit Jahrzehnten bekannten Kreditprogramme können zwar einen Teil der Vorhaben abdecken, aber es mangelt aus unserer Sicht insbesondere an drei Stellen.
Zum einen stellen die vorhandenen Programme stark auf eine CO2-Verbesserung durch gesteigerte Energieeffizienz ab. Doch die Produktion von grünem Wasserstoff ist beispielsweise nicht zwangsläufig energieeffizienter, wenn man dessen Herstellung in kWh Strom misst. Die CO2-Neutralität von grünem Wasserstoff begründet sich ja nicht auf weniger Energieeinsatz, sondern auf einem Energieträgerwechsel.
Zweitens werden bei den entsprechenden Förderprogrammen in der Regel nur die Effekte der jeweiligen Vorhaben erfasst, die sich im Betrieb des Antragsstellers abspielen. Wird zum Beispiel heute „grauer Wasserstoff“ fremdbezogen und morgen „grüner“ liegt das außerhalb der Sphäre des Antragstellers und ist nicht förderfähig. Das passt natürlich nicht besonders gut zu dem zuvor diskutierten Prinzip der Sektorkopplung.
Und schließlich kommen wir zum Thema Risiko: Was wir wahrscheinlich bald brauchen werden, sind Förderkreditprogramme als Ergänzungsfinanzierung zu Zuschussprojekten, die auch Projektrisiko übernehmen können.
Für ein derartiges Themenspektrum wäre natürlich die Förderbank der EU der geborene Partner, also die Europäische Investitionsbank EIB. Ich kann mir nicht vorstellen, dass diesbezüglich nicht bereits Gespräche laufen.
Wo steht die IKB als Fördermittelberater und Durchleitungsbank?
Bernd Rupieper: Wir sprechen kaum mit einem Kunden aus den energieintensiven Branchen, der sich aktuell nicht intensiv mit Förderthemen auseinandersetzt. Der politische Druck zur Dekarbonisierung und die gleichzeitig hohen Investitions- und Herstellkosten lassen der Industrie keine Wahl. Im Februar 2021 haben daher auch viele unserer Kunden für ihre Dekarbonisierungsprojekte einen Antrag über die bereits von Jens erwähnte Ausschreibung des IPCEI-Programms abgegeben. Wir haben uns hier bewusst zurückgehalten, da sich schon sehr früh abzeichnete, dass die Nachfrage das Angebot der verfügbaren Mittel um ein Vielfaches überschreitet. Außerdem wissen wir von unseren Kunden, die an vorangegangen IPCEI-Programmen teilgenommen hatten, dass das ein ziemlich steiniger Weg ist und es etwa zwei Jahre braucht, bis man das Ziel erreicht hat.
Insofern raten wir unseren Kunden auf keinen Fall ausschließlich auf IPCEI zu setzen, so attraktiv sich die Konditionen auch lesen. In vielen Fällen gibt es sinnvolle Alternativen. Und da stehen wir aktuell auch mit unseren Gesprächen.
Patrick von der Ehe ist seit etwa 20 Jahren bei der IKB und als Editor u. a. verantwortlich für den Inhalt des Corporate Blog. Zuvor arbeitete der Journalist und Diplom-Geograf als PR-Manager einer Kölner Internet-Agentur und baute die Kommunikation eines Berliner Gründerzentrums auf.
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