[Healthcare, Pharma, Chemicals-Information vom 23. September 2020]

Apothekenversandhändler bereiten sich auf die Einführung des elektronischen Rezepts Anfang des Jahres 2022 vor und wittern erhebliches Marktpotenzial. Gegenwind erhalten sie durch das geplante Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken, das Rabattmöglichkeiten einschränken soll.

Bisher wird der Apothekenversandhandel von OTC-Arzneimitteln geprägt

Im Jahr 2019 generierten deutsche Apotheken 38,2 Mrd. € Umsatz. Der Großteil entfiel auf Vor-Ort-Apotheken. Diese erzielten 85,6 % des Umsatzes mit rezeptpflichtigen (Rx-)Arzneimitteln und 11,0 % mit rezeptfreien (OTC-)Arzneimitteln. Dem Apothekenversandhandel flossen 3,4 % der Umsätze zu, wobei sie den Großteil mit rezeptfreien Arzneimitteln (2,6 % aller Umsätze) generierten.

Während die Offizin-Umsätze mit rezeptfreien Arznei- und Nichtarzneimitteln in den Jahren 2017 bis 2019 jährlich um 3,1 % anstiegen, zogen die Versandapothekenerlöse  um 7,1 % an. Während der Coronakrise verlagerte sich die Nachfrage nach OTC-Arzneimitteln von den Offizinen zum Apothekenversandhandel – insbesondere zu Zeiten des Lockdowns. Ihre Rx-Medikamente  hingegen kaufen die Deutschen bisher nur zu knapp 1 % im Versandhandel. Der Anteil des Rx-Versandhandels beträgt in der Schweiz demgegenüber bereits 12 %, in Schweden ca. 7 % und in Norwegen ca. 2 %.

Strategisch setzen Apothekenversandhändler auf das elektronische Rezept

Anfang 2022 wird das elektronische Rezept in Deutschland eingeführt. Da der Rx-Umsatz des Versandhandels bisher gering ist, bietet die Einführung des E-Rezepts erhebliches Marktpotential, speziell für bereits weitgehend digitalisierte Anbieter. Prognosen gehen von einem künftigen Anteil des Versandhandels am Rx-Umsatz in Höhe von 5,7 % im Jahr 2024 aus.

Neben im Ausland ansässigen Apothekenversandhändlern, wie Doc Morris oder Shop-Apotheke, versuchen andere Anbieter durch Kooperationen Marktanteile hinzuzugewinnen: BD Rowa, Gehe, Noventi, Sanacorp sowie Wort & Bild Verlag haben sich zur Initiative „Apotheke vor Ort“ zusammengeschlossen. Hubert Burda Media, Noweda, Pharma Privat, Netdoktor und Apostore betreiben die Plattform „apotheken.de“. Der Pharmagroßhändler Phoenix betreibt die App „Deine Apotheke“. Ziel dieser Allianzen ist es, den Versandhandel durch inländische Unternehmen zu definieren und die stationären Apotheken zu stärken.

Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheke soll Apothekenversandhandel regulieren

Deutschlands Gesundheitsminister Jens Spahn hat das Institut für Gesundheits- und Sozialforschung (IGES) beauftragt, die Auswirkungen des elektronischen Rezepts auf den Apothekenmarkt zu analysieren. Das EuGH-Urteil aus dem Jahr 2016, das die Preisbindung für den ausländischen Apothekenversandhandel aufhob, führte bisher lediglich zu geringfügigen Zuwächsen ihrer Marktanteile am Rx-Markt. Grund für die Aufhebung war der durch das Rabattverbot erschwerte Marktzugang für ausländische Versandhändler. Das Gutachten von IGES prognostiziert allerdings eine grundlegende Veränderung der Wettbewerbssituation durch die Einführung des E-Rezeptes und fordert daher regulatorische Maßnahmen. Ansonsten sei zukünftig mit einer Wettbewerbsverzerrung zulasten der Inlandsapotheken zu rechnen.

Das Gesetz zur Stärkung der Vor-Ort-Apotheken soll die regulatorischen Rahmenbedingungen definieren. Neben der besseren Vergütung von Nacht- und Notdiensten bzw. der Vergütung von zusätzlichen pharmazeutischen Dienstleistungen soll wieder eine Preisbindung für den Arzneimittelversand durch ausländische Apotheken eingeführt werden. Aufgrund des EuGH-Urteils ist diesbezüglich jedoch eine Abstimmung mit der EU-Kommission notwendig. Geplant ist die Streichung der Preisbindung aus dem Arzneimittelgesetz und ihre Einführung in das Sozialgesetzbuch.  Spahn argumentiert, der Marktzugang für den Apothekenversandhandel werde durch das elektronische Rezept vereinfacht und deshalb seien keine Rabatte mehr notwendig. Die Verabschiedung des Gesetzes zur Stärkung des Vor-Ort-Apotheken ist für Oktober 2020 vorgesehen.

Entscheidend wird sein, wie die EU-Kommission reagiert. Ob der vereinfachte Marktzugang durch das E-Rezept ausreicht sie zu überzeugen, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.

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