[Fördermittel-Infomation vom 17. Januar 2019] Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) fördert auch zukünftig Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien nach dem Marktanreizprogramm (MAP). Grundlage für die Gewährung einer zusätzlichen Förderung ist die kürzlich bis Ende 2020 verlängerte Richtlinie zum Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE). Das APEE honoriert den Umstieg zu modernen Heizungen auf Basis erneuerbarer Energieträger. Wer bei Nutzung des MAP seine besonders ineffiziente Heizungsanlage ersetzen oder solarthermisch modernisieren möchte, kann diesen Zusatzbonus erhalten.

Die Beantragung kann entweder beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) in Form eines Investitionszuschusses mit APEE-Zusatzbonus erfolgen oder alternativ bei der KfW-Bankengruppe im Rahmen des Programms Erneuerbare Energien – Premium. Die KfW stellt ein zinsverbilligtes Darlehen in Kombination mit einem Tilgungszuschuss zur Verfügung. Dabei werden zusätzlich zu den gewährten Tilgungszuschüssen ausgewählte Maßnahmen im Zusammenhang mit der Modernisierung von Heizungsanlagen mit dem APEE-Zusatzbonus in Höhe von 20 % vergütet. Die Höhe des Tilgungszuschusses variiert je nach Maßnahme. So können große Solarkollektoranlagen mit bis zu 40 % der förderfähigen Nettoinvestitionskosten gefördert werden, sofern der überwiegende Teil der Wärme in ein Wärmenetz mit mindestens vier Abnehmern eingespeist wird. Das maximale Kreditvolumen beträgt 25 Mio. €.

Voraussetzung für die Bonuszahlung ist der Austausch einer oder mehrerer besonders ineffizienter Heizaltanlagen im Zusammenhang mit Investitionen in moderne Biomasseanlagen, Wärmepumpen oder Nahwärmenetze bzw. eine Modernisierung durch die Integration heizungsunterstützender Solarkollektoranlagen. Als besonders ineffizient gelten Wärmeerzeuger, die zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Basis fossiler Energien wie Gas oder Öl betrieben werden, weder Brennwerttechnik oder Brennstoffzellentechnologie nutzen und keine gesetzliche Austauschpflicht nach der Energieeinsparverordnung (EnEV) besteht.

Quellen: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi), KFW-Bankengruppe

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