[Fördermittel-Informationen vom 9. Januar 2020] Der Bundesrat hat noch kurz vor Weihnachten 2019 das Klimaschutzprogramm 2030 verabschiedet. In diesem Zusammenhang wurde auch eine Aufstockung der Tilgungszuschüsse im „KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren“ beschlossen. Dies betrifft sowohl den Wohnungsbau, als auch gewerblich oder kommunal/sozial genutzte Nichtwohngebäude. Die Anpassungen treten zum 24. Januar 2020 in Kraft. Ansonsten werden die bestehenden Programme unverändert fortgeführt.

Wohngebäude

Sowohl der Tilgungszuschuss für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus als auch der für Einzelmaßnahmen werden um 12,5 % aufgestockt. Der Tilgungszuschuss für Neubauten wird um 10 % erhöht. Die Maximalförderung pro Wohneinheit wird entsprechend auf 120.000 € aufgestockt.

Beispiele: Bei Umwandlung eines Wohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus 55 kann der Tilgungszuschuss künftig bis bis zu 40 % der förderfähigen Kosten betragen. Bei einem maximalen Kreditbetrag von 120.000 € sind das 48.000 €. Bei Neubau eines KfW Effizienzhaus 40 Plus beträgt die künftige Maximalförderung 25 % der förderfähigen Kosten von maximal 120.000 €.

Nichtwohngebäude

Die Tilgungszuschüsse für die Sanierung zum KfW-Effizienzhaus werden um jeweils 10 % erhöht. Tilgungszuschüsse für sog. Einzelmaßnahmen werden um 15 % erhöht. Die Maximalförderung pro Quadratmeter Nettogrundfläche wird ebenfalls entsprechend angepasst.

Für Neubauvorhaben werden die Tilgungszuschüsse hingegen unverändert mit 5 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal 50 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche fortgeführt.

Beispiele: Die Sanierung eines Nichtwohngebäudes zum KfW-Effizienzhaus 70 kann im günstigsten Fall künftig mit 27,5 % der förderfähigen Kosten bzw. maximal 275 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche gefördert werden. Der Neubau eines Nichtwohngebäudes wird bei Erreichen des KfW-Effizienzhausstandards 55 im besten Fall mit 5 % der förderfähigen Kosten bzw. max. 50 € pro Quadratmeter Nettogrundfläche gefördert.

Die Erhöhung der Tilgungszuschüsse sind vor dem Hintergrund der Klimaschutzdebatte und den ehrgeizigen CO2-Reduktionszahlen überfällig. Schließlich ist der Gebäudesektor nach Energiewirtschaft, Industrie und Verkehr viertgrößter Emittent von Treibhausgasen und zeigt anders als Energieerzeugung und Industrie bislang wenig CO2-Einsparungen. Zwar ist nachvollziehbar, dass die Förderpolitik ihren Schwerpunkt weniger auf Neubau- als auf Sanierungsvorhaben setzt, da es insbesondere gilt, den Gebäudebestand emissionsärmer zu gestalten. Andererseits stellt sich j die Frage, wie sich die Ungleichbehandlung von Neubauvorhaben im wohnwirtschaftlichen und im nichtwohnwirtschaftlichen Bereich rechtfertigt. Auch wenn es in der Praxis vermutlich nicht zu signifikanten Veränderungen geführt hätte, wäre es sicher ein besseres Signal gewesen, auch für Neubauvorhaben in der Industrie und im öffentlichen Sektor stärkere Anreize für nachhaltiges und energieeffizientes Bauen zu setzen, als dies bislang der Fall ist; zumal die Kreditkonditionen der KfW derzeit wenig messbare Vorteile gegenüber einer Kapitalmarktfinanzierung aufweisen.

Diese Unterlage und die darin enthaltenen Informationen begründen weder einen Vertrag noch irgendeine Verpflichtung und sind von der IKB Deutsche Industriebank AG ausschließlich für (potenzielle) Kunden mit Sitz und Aufenthaltsort in Deutschland bestimmt. Außerhalb Deutschlands ist eine Verbreitung untersagt und kann gesetzlich eingeschränkt oder verboten sein. Die Inhalte dieser Unterlage stellen weder eine (i) Anlageberatung (ii) noch eine individuelle Anlageempfehlung oder (iii) eine Einladung zur Zeichnung oder (iv) ein Angebot zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Finanzinstrumenten dar.

Dennis Rheinsberg
Direktor und Head des Sektorteams Energy, Utilities & Resources
E-Mail: dennis.rheinsberg@ikb.de