[Fördermittel-Information vom 16. April 2018] Bislang förderte die KfW im Programm „ERP Innovationsprogramm Innovation und Digitalisierung (380)“ neben Innovations- und Digitalisierungsvorhaben Unternehmen auch mit Investitions- oder Betriebsmittelkrediten bis zu 25 Mio. €, sofern die Unternehmen im Sinne der Programmrichtlinien den Status des „Innovativen Unternehmens“ haben. Diesen Status erhalten Unternehmen beispielsweise, wenn sie in den letzten drei Jahren eine Zusage für einen Innovationskredit oder einen Innovationszuschuss erhalten haben.

Seit dem 15. März 2018 ist diese Regelung so modifiziert, dass die Höhe der nicht-innovationsbezogenen Investitions- oder Betriebsmittelkredite auf das dreifache des ursprünglichen Innovationskredites bzw. auf das zehnfache des Innovationszuschusses beschränkt wird.

Für die Förderung von Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben ergeben sich hieraus keine Änderungen.