[Fördermittel-Information vom 16. April 2018] Bislang förderte die KfW im Programm „ERP Innovationsprogramm Innovation und Digitalisierung (380)“ neben Innovations- und Digitalisierungsvorhaben Unternehmen auch mit Investitions- oder Betriebsmittelkrediten bis zu 25 Mio. €, sofern die Unternehmen im Sinne der Programmrichtlinien den Status des „Innovativen Unternehmens“ haben. Diesen Status erhalten Unternehmen beispielsweise, wenn sie in den letzten drei Jahren eine Zusage für einen Innovationskredit oder einen Innovationszuschuss erhalten haben.
Seit dem 15. März 2018 ist diese Regelung so modifiziert, dass die Höhe der nicht-innovationsbezogenen Investitions- oder Betriebsmittelkredite auf das dreifache des ursprünglichen Innovationskredites bzw. auf das zehnfache des Innovationszuschusses beschränkt wird.
Für die Förderung von Innovations- oder Digitalisierungsvorhaben ergeben sich hieraus keine Änderungen.
Jens Fröhlich ist Leiter Fördermittel & Exportfinanzierung und zusammen mit seinem Team verantwortlich für die Akquisition und Umsetzung von Kundenprojekten in den entsprechenden Bereichen und hält den Kontakt zu allen hierfür relevanten öffentlichen Stellen. Er studierte Volkswirtschaft in Duisburg und Soka (Japan) sowie Rechtswissenschaften in Münster. Seine ersten Berufsjahre absolvierte er in auf den Mittelstand ausgerichteten Beratungsunternehmen, bevor er 2000 zur IKB stieß. Er schreibt zu aktuellen Themen, die relevant für die Förderpolitik, Förderkredite und Zuschussförderung sowie die Exportfinanzierung des deutschen Mittelstands sind.
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