Energieeffizient Bauen und Sanieren

[Fördermittel-Information vom 6. Februar 2018] Ab dem 17. April 2018 sind KfW-Zusagen im KfW-Energieeffizienzprogramm – Energieeffizient Bauen und Sanieren (sowohl gewerbliche als auch kommunale Variante) von zwei wichtigen Änderungen betroffen.
  • Die bereitstellungsprovisionsfreie Offenhaltungsfrist verkürzt sich von zwölf Monaten auf sechs Monate. Die Frist für die Mittelverwendung von sechs Monaten bleibt unverändert.
  • Das Kriterium „offene Raumverbund“ wird aufgehoben. Künftig gilt ein Schwellenwert von 50 qm Erweiterungsfläche. Ist die Erweiterungsfläche größer, kann nur noch nach Neubaukriterien beantragt werden.